Strompreise werden im nächsten Jahr leicht ansteigen

Strompreise werden im nächsten Jahr leicht ansteigen

Bern – In der Schweiz dürften die Strompreise im kommenden Jahr leicht ansteigen. Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt wird im gesamtschweizerischen Mittel mindestens knapp 60 Rappen pro Monat mehr ausgeben müssen als heute.

Diese Aussage lasse sich jedoch nicht beliebig auf alle Haushalte übertragen, teilte der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) am Dienstag gestützt auf eine Umfrage bei den 30 grössten Mitgliedern mit.

Denn die Preisentwicklung bei den einzelnen Unternehmen hänge stark von deren individuellen Bedingungen ab, wie beispielsweise der Höhe des Anteils der eigenen Produktion, der Beschaffungsstrategie, nötigen Ersatzinvestitionen in die Netzinfrastruktur oder regional unterschiedliche Abgaben.

Eine bedeutende Auswirkung auf die Preise habe sehr wahrscheinlich erneut die vom Bund erhobene Kostendeckende Einspeisevergütung zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (KEV).

Drei Komponenten
Der Strompreis setzt sich gemäss VSE aus den drei Komponenten Netze, Energie und Abgaben zusammen. Die Preise fürs Netz sinken 2018 im gesamtschweizerischen Durchschnitt. Ein wesentlicher Faktor sind die Tarife für die Nutzung des Übertragungsnetzes, die im Vergleich zum Vorjahr um sechs bis acht Prozent sinken. Zudem reduziere sich der allgemeine Systemdienstleistungstarif um 20 Prozent.

Die Entwicklung der Energiepreise hänge von der Beschaffungsstrategie der einzelnen Energieversorgungsunternehmen ab. Bei den meisten Kunden beinhalte der Strommix einen bedeutenden Anteil an einheimischer erneuerbarer Wasserkraft. Wegen verschiedener Marktverzerrungen seien die internationalen Strompreise gesunken und lägen unter den Gestehungskosten für inländische Stromproduktion. Gesamthaft seien für 2018 im schweizerischen Durchschnitt aber sinkende Preise für die Strompreiskomponente «Energie» zu verzeichnen.

Anders sieht es bei den Abgaben aus. Die Höhe des Netzzuschlags für die KEV wurde vom Bundesrat noch nicht definitiv festgelegt. Gemäss Bundesamt für Energie wird per 1. Januar 2018 eine Erhöhung von bisher 1,5 auf neu 2,3 Rappen pro Kilowattstunde erwartet.

Dies entspricht der maximalen Höhe der Abgabe, wie sie im neuen Energiegesetz, das am 21. Mai 2017 vom Volk angenommen wurde, vorgesehen ist. Dazu kommen auch noch kommunale und kantonale Abgaben, die sehr unterschiedlich ausfallen. (awp/mc/ps)

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