Subventionsaffären: Transportunternehmen zahlen 60 Mio Franken zurück
Bern – Die Bereinigung der Affären um zu viel bezahlen Subventionen im öffentlichen Verkehr kommt voran. Bund und Kantone haben rund 60 Millionen Franken zurückerhalten. Wo kriminelle Absichten vermutet werden, klären die Strafverfolgungsbehörden die Sachverhalte ab.
Im Gefolge der Postauto-Affäre mit den zu Unrecht bezogenen Abgeltungen im Regionalverkehr passte das Bundesamt für Verkehr (BAV) sein Aufsichtssystem an, wie es am Freitag mitteilte. Im Nachgang zu der Affäre tauchten weitere Fälle auf.
Wie das BAV am Freitag festhielt, schloss es in den zwei Fällen von BLS und SBB Rückzahlungsvereinbarungen ab. Die BLS mit ihrer Tochter Busland zahlt dabei dem Bund und den Kantonen Bern, Neuenburg, Freiburg, Luzern, Solothurn und Wallis insgesamt 49 Millionen Franken zurück.
Die BLS hatte zwischen 2012 und 2018 im Regional- und Ortsverkehr Halbtax-Erlöse aus dem «Libero»-Tarifverbund nicht in die Abgeltungsgesuche eingerechnet und so zu hohe Subventionen erhalten. Im Betrag inbegriffen sind die Zinsen, welche bei schuldhaftem Verhalten gemäss Subventionsgesetz fällig werden.
Strafanzeige gegen BLS
Eine Untersuchung des Wirtschaftsprüfungsunternehmen PWC kam im Herbst zum Schluss, dass die Halbtax-Einnahmen wohl bewusst nicht offengelegt wurden. Das BAV reichte deshalb im November Strafanzeige bei der Berner Staatsanwaltschaft ein.
Diese erklärte sich aber für nicht zuständig. Diesen Entscheid zog das BAV ans Bundesstrafgericht weiter. Zudem erwartet die Aufsichtsbehörde vom BLS-Verwaltungsrat einen Neuanfang mit anderer Betriebskultur.
In Arbeit ist eine Vereinbarung mit Busland für eine Rückzahlung von 1,4 Millionen Franken wegen überhöhter Subventionen aufgrund eines Zinskostenmodells. Zudem arbeitet das BAV an einem Abkommen mit der BLS wegen kleinerer Unregelmässigkeiten im Umfang von weniger als einer Million Franken.
Rechnungsfehler bei den SBB
Mit den SBB einigte sich das BAV auf eine Rückzahlung von 8,8 Millionen Franken. Geld erhalten neben dem Bund die Kanton Aargau, Bern, Basel-Landschaft, Glarus, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich.
Die SBB hatten 2012 bis 2019 die Aufteilung der Einnahmen aus dem eigenwirtschaftlichen Fernverkehr und dem subventionierten Regionalverkehr falsch berechnet. Dabei ging es um den Tarifverbund «Z-Pass». Die SBB entdeckten den Fehler selbst und informierten das BAV. Das Geld ist bereits zurückbezahlt. Die SBB arbeiten an Vereinfachungen.
Verfahren gegen VBL läuft
Mit den Verkehrsbetrieben Luzern (VBL) laufen Verhandlungen über eine Rückzahlung von 16 Millionen Franken. Die Federführung hat der Verkehrsverbund Luzern (VVL). Der Betrag für den Bund beläuft sich auf 300’000 Franken und Zinsen.
Die VBL hatten gemäss einer externen Untersuchung 2010 bis 2017 via ein Holdingmodell überhöhte Abgeltungen bezogen. Wenn bei den Verhandlungen keine einvernehmliche Lösung erreicht wird, werden VVL und BAV das Geld über eine Verfügung zurückfordern. Zudem haben sie gegen die VBL Strafanzeige eingereicht. Ein Verfahren der Luzerner Staatsanwaltschaft läuft.
Mauschelei im Alpenverkehr
Ebenfalls überhöhte Beiträge bezog das niederländische Unternehmen Shuttlewise im unbegleiteten kombinierten Alpenverkehr. Dazu manipulierte es Korrespondenzen mit dem BAV und machte falsche Angaben zur transportierten Menge. Der Betrag beläuft sich auf eine halbe Million Franken.
Die Rückzahlung erfolgt über eine Verrechnung mit den Zahlungen für Züge im laufenden Jahr. Shuttlewise ist in Nachlassstundung. Die noch verbleibenden 40’000 Franken meldet das BAV im Rahmen dieses Verfahrens an. Die Transporte übernimmt ein anderes Unternehmen.
Eine bedingte Geldstrafe durch einen Strafbefehl der Bundesanwaltschaft gab es für Unregelmässigkeiten bei der Finanzierung von Anschlussgeleisen. Zudem wurde eine Wiedergutmachung vereinbart. (awp/mc/pg)