Zürich – Der Telekomkonzern Sunrise rekurriert gegen die Mitte Dezember verfügten Preissenkungen der Kommunikations-Kommission (ComCom). Dabei geht es um Preise, die Wettbewerber an den Marktführer Swisscom für die Mitbenützung der letzten Meile zahlen.
Die Swisscom selbst ist auch nicht einverstanden und hat ebenfalls Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Sunrise sind die Preise noch zu hoch, vor allem im Vergleich zum europäischen Mittel, wie das Unternehmen am Montag mitteilte. Gemäss der Verfügung der ComCom müssten Telekomanbieter für die Jahre 2009 und 2010 pro Monat 17,30 CHF bzw. 16,70 CHF für den entbündelten Teilnehmeranschluss an die Swisscom zahlen.
Entbündelungspreis vier Franken über Europa-Schnitt
Die Swisscom selbst hatte einen monatlichen Mietpreis von 18,80 CHF respektive 18,40 CHF von der Konkurrenz gefordert. Gegen diese Preise hatte sich Sunrise bei der ComCom gewehrt und eine Überprüfung verlangt. Der festgelegte Entbündelungspreis liegt laut Angaben des Regulators vom Dezember noch rund 4 CHF über dem europäischen Mittel. Bereits im Jahr 2008 hatte die ComCom den Entbündelungspreis reduziert, und zwar auf 18,18 CHF für 2008. Ursprünglich hatte die Swisscom 31 CHF verlangt. Sunrise betreibt den Löwenanteil der entbündelten Anschlüsse in der Schweiz. Das Unternehmen wendet sich mit dem Rekurs auch gegen die zugrundeliegende Kostenberechnung. Die überhöhten Preise resultierten aus der nicht korrekten Umsetzung der sogenannten LRIC-Methode (Long Run Incremental Cost), so die Argumentation von Sunrise.
«Wirksamer Wettbewerb verhindert»
Das längst abgeschriebene Festnetz der Swisscom könne noch immer als vollständig neu bewertet werden, was zu ungerechtfertigt hohen Preisen führe. Dies führe zu einer Diskriminierung der privaten Telekomdienstleister und verhindere letztlich wirksamen Wettbewerb, erklärte die Swisscom-Konkurrentin. Sinkende Einkaufspreise würden an die Kunden weitergegeben oder die Kosteneinsparungen in den weiteren Netzausbau investiert. Die Swisscom ihrerseits bemängelt, dass der Regulator ein wegweisendes Urteil nicht abgewartet hat. Das Bundesverwaltungsgericht werde in absehbarer Zeit einen Grundsatzentscheid zur LRIC-Berechnung fällen, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Bei dem ausstehenden Entscheid geht es um Mietleitungspreise im Anschlussnetz. Deshalb hat der «Blaue Riese» ebenfalls Rekurs eingelegt.
LRIC-Methode
Die ComCom hatte seinerzeit auf den rechtlichen Rahmen verwiesen: Die Kostenberechnung nach der sogenannten LRIC-Methode sei in der Fernmeldedienstverordnung vorgeschrieben. Mit der bisherigen Praxis setze die Behörde die bestehenden Vorgaben gesetzeskonform um. Der Regulator hatte Ende 2010 nicht nur den Preis für die Entbündelung der letzten Meile für die Jahre 2009 und 2010 reduziert, sondern auch die Preise für Kollokation. Damit die Konkurrenten der Swisscom Anschlussleitungen entbündeln können, müssen sie ihre eigenen Geräte in den Anschlusszentralen installieren und selbst betreiben. Leicht gesenkt wurden auch die Interkonnektionspreise für 2009 und 2010. Es handelt es sich um eine Abgeltung für die Nutzung des Swisscom-Festnetzes zur Durchleitung von Telefonanrufen. Diese sind ebenfalls Gegenstand der Beschwerde. (awp/mc/ps)