Suva spart Millionen mit rigider Kontrolle von Spitalrechnungen
Luzern – Die Suva nimmt stationäre Spitalrechnungen näher unter die Lupe: 2016 hat sie fast 4500 an die Spitäler zurückgewiesen, weil sie Leistungen enthielten, welche die Unfallversicherung nicht übernehmen muss. Damit sparte sie rund 19 Mio CHF.
Erste Kennzahlen deuteten darauf hin, dass die Einsparungen 2017 mit geschätzten 21 Mio CHF noch einmal markant höher ausfallen würden, teilte die Schweizerische Unfallversicherung (Suva) am Dienstag mit.
Diese Erkenntnis und die Tatsache, dass die Rechnungskontrolle seit der Einführung des neuen Tarifsystems anspruchsvoller geworden ist, führte dazu, dass die Suva den Fokus auf die Rechnungen stationärer Behandlungen verstärkte. Es gebe immer wieder komplexe Rechnungen, die ohne langjährige Codiererfahrung in einem Spital kaum zu beurteilen seien, heisst es in der Medienmitteilung.
Deshalb unterstützen seit 18 Monaten zusätzlich drei medizinische Codiererinnen und Codierer die 90 Heilkostenspezialisten auf den Suva-Agenturen. Diese drei Personen verfügten über eine fundierte paramedizinische Ausbildung und hätten jahrelang in Spitälern Rechnungen codiert, schreibt die Suva.
Stationäre Spitalleistungen machen ein Drittel der Kosten aus
Knapp ein Drittel der rund 1,2 Mrd CHF, welche die Suva jährlich für ärztliche und therapeutische Leistungen bezahlen muss, entfallen auf stationäre Spitalleistungen. In diesem Jahr kontrollierte die Suva bereits über 45’000 Rechnungen stationärer Spitalbehandlungen. 10 Prozent der Rechnungen für stationäre Spitalleistungen schickte sie an die Spitäler zurück, weil sie auch Leistungen enthalten, die die Suva nicht übernehmen muss.
Laut der Suva gibt es drei häufige Gründe für eine Rückweisung: Einerseits handelt es sich um zu hohe Rechnungen, weil das Spital beispielsweise aus Versehen eine Nebendiagnose mitcodiert, die keinen Aufwand verursachte. Es könne aber auch passieren, dass die Suva Rechnungen doppelt erhalte. Oder zurückgewiesene Rechnungen könnten auch Leistungen enthalten, die nichts mit dem gemeldeten Unfall zu tun haben, hält der Unfallversicherer fest. (awp/mc/ps)