Biel – Swatch erhöht im Streit mit der Wettbewerbsbehörde (Weko) rund um Bestimmungen zur Lieferung mechanischer Uhrwerke der Tochter ETA den Druck. Der Uhrenkonzern hat sich an das Bundesverwaltungsgericht gewandt.
Die Swatch Group habe am 20. Januar am Bundesverwaltungsgericht gegen die im Dezember von der Weko erlassene Verfügung Beschwerde eingereicht, teilte der Konzern am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP mit und bestätigte einen Bericht der «NZZ». Swatch kämpft dafür, dass ETA frei darüber entscheiden kann, welchen Kunden sie wie viele mechanische Uhrwerke liefert.
Das Gericht soll klären, ob die von der Weko getroffenen Massnahmen nichtig sind. Es geht aber vor allem auch um die Frage, ob die aufschiebende Wirkung der Swatch-Beschwerde superprovisorisch wiederhergestellt werden kann. Die Weko habe bis am 25. Februar Zeit, beim Bundesverwaltungsgericht insbesondere zu diesem Thema Stellung zu nehmen, sagte Weko-Direktor Patrik Ducrey zu AWP.
Die Weko hatte in ihrem Entscheid vom Dezember allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen. Hätte sie das nicht getan, wären ihre vorläufigen Massnahmen über eine Beschwerde sofort wieder ausser Kraft gesetzt worden. Bis wann dann das Bundesverwaltungsgericht einen Entscheid fällt, ist offen.
Warten auf Weko-Entscheid
Im Dezember hatte die Weko in der Uhrenbranche für grosse Aufregung gesorgt. Sie ergriff in einer Verfügung zu einer im Jahr 2013 einvernehmlich mit Swatch getroffenen Vereinbarung vorläufige Massnahmen.
Die Vereinbarung hatte ursprünglich zum Ziel, die historisch bedingt dominierende Position von ETA am Markt für mechanische Uhrwerke bis Ende 2019 abzubauen. Konkurrenten sollten die Chance erhalten, sich am Markt zu entfalten. Swatch hoffte darauf, dass ETA von Lieferzwängen und -beschränkungen befreit wird.
Doch daraus wird vorerst nichts. Die Weko braucht mehr Zeit, um die umfassende Frage zur Marktdominanz von ETA abschliessend zu beurteilen. Die Behörde erliess daher kurz vor Weihnachten eine Verfügung, die der ETA verbietet, neue Lieferbeziehungen mit ausgewählten Kunden einzugehen. Davon ausgenommen sind KMU.
Die Weko behandle den Fall und halte am Fahrplan fest, bis im Sommer einen Entscheid dazu zu fällen, bestätigte Weko-Direktor Ducrey im Dezember gemachte Aussagen. (awp/mc/pg)