New York – Die Klage des Uhrenkonzerns Swatch gegen den US-Finanzinformationsdienst Bloomberg ist einen Schritt weiter. Ein New Yorker Richter wies die Klage wegen Verletzung des Rechts auf das geistige Eigentum nicht ab, wie es Bloomberg beantragt hatte. Nächster Schritt im Verfahren ist nun eine Anhörung am 16. September.
Swatch verklagte Bloomberg wegen des nicht autorisierten Mitschnitts einer Telefonkonferenz. Bloomberg machte die Abschrift davon seinen Kunden zugänglich. In seinem Entscheid hielt der Richter fest, die Klage von Swatch wegen Verletzung des Urheberrechts sei ausreichend begründet. Er weise darum den Antrag von Bloomberg vollständig zurück.
Zur Transparenz verpflichtet
Bloomberg macht hingegen geltend, dass ein börsenkotiertes Unternehmen, das eine Telefonkonferenz mit ausgewählten Analysten hält, zur Transparenz verpflichtet sei und seine Informationen der ganzen Welt zur Verfügung stellen müsse. Das erklärte ein Bloomberg-Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Die Investoren hätten ein Recht auf Wissen und Bloomberg bleibe überzeugt, dass das Gericht bei Vorliegen aller Fakten einräumen müsse, dass der Informationsdienst rechtens gehandelt habe, sagte der Sprecher weiter.
Informationen aus Telefonkonferenz trotz Verbots veröffentlicht
Der Gerichtsstreit geht auf den 8. Februar zurück, als Swatch die Jahreszahlen veröffentlichte. Swatch-Chef Nick Hayek lud ausgewählte Analysten zu einer Telefonkonferenz. Auch ein Journalist von Bloomberg hatte Zugang. Die Fragen und Antworten publizierte er schliesslich trotz eines Verbots.
Ungewöhlich hohes Handelsvolumen
Die Aktie der Swatch Gruppe gewann nach Veröffentlichung der Zahlen fast 6%. Das Handelsvolumen war ungewöhnlich hoch, zeigte eine im Mai in der Tageszeitung «Le Temps» veröffentlichte Analyse eines Professors für Finanzanalyse auf.
Klage auf Verletzung des Rechts auf geistiges Eigentum
Am 24. Februar klagte Swatch Bloomberg wegen der Verletzung des Rechts auf geistiges Eigentum ein. Die Gruppe begründet ihre Klage damit, dass es in der Schweiz gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, Aussagen von Firmenleitungen gegenüber Analysten publik zu machen. Zahlreiche Staaten, unter ihnen die USA, tolerieren diese Praxis seit einem guten Jahrzehnt allerdings nicht mehr.
Auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda hiess es bei Swatch, das Unternehmen nehme den Entscheid des Richters zur Kenntnis. Während des laufenden Verfahrens werde nicht weiter Stellung genommen. (awp/mc/pg)