Küsnacht – Der Swissair-Liquidator muss einen Rückschritt vermelden. Er kann eine Forderung von rund 3,4 Mio EUR gegenüber der belgischen Fluggesellschaft Sabena nicht durchsetzen. Nach einem negativen Gerichtsurteil verzichtet er auf eine Berufung.
Allerdings können Gläubiger die Abtretung des Prozessführungsrechts verlangen, wie aus dem neusten Zirkular hervorgeht, das am Montag veröffentlicht wurde. Damit könnte ein Gläubiger den Rechtsanspruch auf eigenes Risiko und eigene Kosten geltend machen.
Die Forderung geht auf eine Partnerschaft zwischen der Swissair und der Sabena zurück, die im Jahr 2000 nach englischem Recht geschlossen wurde. Der Liquidator wollte den Anteil der Sabena an einem Vergleich mit der SAirGroup Finance (NL) einholen.
Forderung zu spät gestellt
Die SAirGroup Finance (NL) hatte als Folge einer Kollokationsklage einen Vergleich erreicht, bei dem sie Forderungen gegenüber der Swissair mit ihren eigenen Ansprüchen gegenüber der Swissair-Sabena-Partnerschaft teilweise verrechnen liess. So reduzierte sich die entsprechende Forderung der Swissair um 11,6 Mio auf 115,3 Mio EUR.
Der Liquidator hatte eine solche Verrechnung unter Berufung auf englisches Recht zunächst abgelehnt. Den Anteil der Sabena daran machte er deshalb erst nach dem Vergleich geltend. Das sei zu spät, entschied das Handelsgericht Brüssel im Juli dieses Jahres.
Die Erfolgschancen eines Weiterzugs seien gering, schreibt Liquidator Karl Wüthrich im Zirkular. Zudem könne bei der Sabena nur mit einer Konkursdividende in der Grössenordnung von 14% gerechnet werden. Gleichzeitig würde ein Weiterzug über voraussichtlich zwei Instanzen mindestens 70’000 bis 90’000 EUR kosten.
Im Jahr 1995 war die Swissair bei der Sabena eingestiegen: Sie übernahm 49,5% der damals schon stark verschuldeten belgischen Fluggesellschaft. Der belgische Staat hielt 50,5% der Anteile. Erst Anfang Oktober hatte die Swissair ihrerseits einen Erfolg gegenüber der Sabena erzielt, als das Zürcher Obergericht eine Milliardenforderung der Sabena abwies.
Massnahmen gegen Dividendenkreisläufe
Die gegenseitigen Forderungsverhältnisse zwischen den verschiedenen Gesellschaften der ehemaligen Swissair-Gruppe halten den Liquidator auch sonst auf Trab. So entstehen teilweise Dividendenkreisläufe. Ein Beispiel: Die Swissair hat eine Forderung gegenüber der SAirGroup AG, die eine Forderung gegenüber der SAirLines AG hat, die selbst wiederum Forderungen gegenüber der Swissair geltend machen kann.
Bei jeder Abschlagszahlung der Swissair fliesse über diesen Kreislauf ein kleiner Teil an die Swissair zurück, schreibt der Liquidator. Wenn dieser Geldfluss nicht unterbrochen werden könne, sei der Abschluss des Verfahrens der Swissair letztlich nicht möglich. Er will deshalb in den nächsten Monaten Massnahmen ergreifen, um diese Kreisläufe aufzulösen und damit verschiedene Insolvenzverfahren abschliessen zu können. (awp/mc/ps)