Bern – Der Bundesrat hat am Mittwoch die strategischen Ziele der Swisscom für die Jahre 2018 bis 2021 festgelegt. Neu darin ist der Auftrag, dass die Swisscom mit ihren Infrastrukturen und Diensten einen Beitrag zur Digitalisierung in allen Regionen der Schweiz leistet.
Damit werde die bisherige Strategie der Swisscom, ihre Netze in allen Landesteilen voranzutreiben, für die kommenden vier Jahre bekräftigt, teilte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Mittwoch mit. Die parlamentarischen Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen hatten dem Bundesrat empfohlen, diese Erwartung in die strategischen Ziele aufzunehmen.
Jede Schweizer Gemeinde bis 2021 mit Glasfasertechnologie?
An den Ambitionen der Swisscom dürfte die Vorgabe nicht scheitern: Ihr Ziel sei es, bis 2021 jede Schweizer Gemeinde mit Glasfasertechnologie zu verbinden, teilte das Unternehmen auf Anfrage mit. Ausserdem soll ab 2020 das ultraschnelle Mobilfunknetz 5G eingeführt werden.
Bereits im laufenden Jahr investiere die Swisscom über 1,7 Mrd CHF in leistungsfähige und sichere Netze. Damit schaffe sie die Voraussetzung für die erfolgreiche Digitalisierung der Schweiz.
Kleinere Anpassungen
Weil sich die strategische Steuerung der Swisscom in der Vergangenheit bewährte habe, nahm Bundesrat ansonsten nur kleinere Veränderungen am Wortlaut der Ziele vor. In einzelnen Punkten seien diese ausserdem an die aktuelle Entwicklung des Unternehmens und das Marktumfeld angepasst worden.
Die neuen strategischen Ziele für die Swisscom AG gelten ab dem kommenden Geschäftsjahr bis Ende 2021. Der Bund ist deren Mehrheitsaktionär. Der Bundesrat legt deshalb für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele fest, mit denen er das Unternehmen steuert. Dazu gehört unter anderem die Erwartung, dass die Swisscom die gesetzliche Grundversorgung sicherstellt.
Das Unternehmen muss ausserdem wettbewerbsfähig und kundenorientiert geführt werden, den Unternehmenswert langfristig steigern und «als attraktive Arbeitgeberin» eine «fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik» betreiben. Beteiligungen an ausländischen Telekommunikationsgesellschaften mit einem Grundversorgungsauftrag bleiben verboten. (awp/mc/pg)