Swisscom unterliegt vor Bundesverwaltungsgericht

Swisscom-CEO Urs Schaeppi. (Foto: Marc Wetli / © Swisscom)

St. Gallen – Swisscom erleidet eine juristische Niederlage: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) urteilt im sogenannten ADSL-Streit gegen den Telekomkonzern. Das Gericht stellte für frühere Jahre ein wettbewerbswidriges Verhalten im Breitbandinternetgeschäft fest und verfügte eine Sanktion von 186 Mio CHF, teilte das BVGer am Dienstagabend mit.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte 2009 Swisscom für einen Verstoss gegen das Kartellgesetz gar zu einer Busse von knapp 220 Mio CHF verdonnert. Das BVGer hat den Betrag somit um 15% reduziert; begründet wird der Schritt mit «verschiedenen Korrekturen der vorinstanzlichen Sanktionsberechnung». Das Gericht verweist zudem auf ein zwischenzeitlich ergangenes Urteil des Bundesgerichts.

Gang vor Bundesgericht
Als Folge des Urteils wird Swisscom im dritten Quartal 2015 eine Rückstellung von 186 Mio CHF bilden. Bisher hatte der Konzern für das Sanktionsverfahren keine Rückstellung gebildet. Das Betriebsergebnis des dritten Quartals werde nun um diesen Betrag negativ belastet. Für 2015 werde nun ein EBITDA von «mehr als 4,0» Mrd CHF erwartet. Zuletzt hatte das Unternehmen einen Betrag von «über 4,2» Mrd CHF in Aussicht gestellt.

Um eine Klärung wichtiger Fragen auf höchster Instanz zu erreichen, werde die Swisscom Beschwerde beim Bundesgericht einlegen, heisst es weiter. Man halte den Entscheid für nicht gerechtfertigt.

Wettbewerbsverstoss bestätigt
Der Fall geht zurück auf eine Doppelrolle von Swisscom im Markt für schnelles Internet (ADSL) bis 2007. Einerseits trat sie selber als Anbieterin von ADSL-Internet auf, andererseits lieferte sie Vorleistungen an Konkurrenten, damit diese überhaupt solches Internet anbieten konnten.

Laut dem BVGer verlangte Swisscom für diese Vorleistungen bis Ende 2007 im Vergleich zu den Endkundenpreisen so viel, dass die anderen Telekommunikationsunternehmen zwischen April 2004 und Dezember 2007, bis zur vollständigen Liberalisierung des Fernmeldesektors, nur mit Verlust auf diesem Markt hätten tätig sein können.

Daher habe sich kein wirksamer Wettbewerb auf dem Einzelhandelsmarkt für Breitbandinternet eingestellt. Das Vorgehen der Swisscom-Gruppe stelle im Ergebnis ein missbräuchliches Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens gemäss Kartellgesetzes dar, stützt das Gericht die Feststellung der Weko aus dem Jahr 2009. Lediglich einzelne Punkte der Swisscom-Beschwerde seien teilweise gutgeheissen worden.

Die Höhe der Sanktion basiere auf dem Umsatz, den die Swisscom-Gruppe in den Jahren 2005 bis 2007 auf dem relevanten Markt erzielt habe, heisst es weiter. Berücksichtigt würden zudem «die konkreten Umstände des wettbewerbswidrigen Verhaltens».

Swisscom bestritt die Vorwürfe stets, zuletzt im Geschäftsbericht 2014. Es gebe einen intensiven Infrastrukturwettbewerb mit den verschiedenen Kabelnetzen, den Mobilfunknetzen sowie zukünftigen Glasfasernetzen, wurde jeweils argumentiert. (awp/mc/upd/ps)

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