Tiefere Grenze für die Veröffentlichung von Beschaffungen

Bundeshaus

Bern – Nach diversen Skandalen bemüht sich der Bundesrat um Transparenz im Beschaffungswesen. Über die Einführung des elektronischen Vertragsmanagements hinaus ist er bereit, alle Beschaffungen mit einem Vertragsvolumen über 50’000 CHF öffentlich zu machen.

Heute liegt diese Grenze bei 230’000 CHF. Die Eidgenössische Finanzkontrolle und die Finanzdelegation des Parlaments hatten eine Senkung auf einen tieferen Betrag verlangt. Die Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher reichte schliesslich eine entsprechende Motion ein.

Sie begründete ihre Forderung unter anderem mit dem INSIEME-Debakel und den Unregelmässigkeiten bei IT-Beschaffungen im SECO. Mit einer jährlichen Publikation der Basisinformationen aller Beschaffungen ab 50’000 CHF würde Transparenz geschaffen, schreibt Graf-Litscher in der Begründung ihres Vorstosses.

Ihrer Ansicht nach würde dies dazu beitragen, Missbräuche zu unterbinden. Die unrechtmässige Aufteilung in kleinere Aufträge an dieselbe Firma unterhalb der WTO-Grenze von 230’000 CHF würde sichtbar und so de facto verunmöglicht.

In seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort erklärt sich der Bundesrat bereit, die Motion entgegenzunehmen. Eine entsprechende rechtliche Grundlage stellt er im Rahmen der geplanten Revision der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen in Aussicht.

GPK macht Druck
Die beschleunigte Einführung des elektronischen Vertragsmanagements lehnt der Bundesrat jedoch ab. In jenen Departementen, welche daran teilnehmen, werde dieses gemäss Rollout-Planung bis Ende 2014 eingeführt, schreibt der Bundesrat in einer Antwort auf gleich lautende Motionen beider Geschäftsprüfungskommissionen.

Die diesbezüglichen Lieferzeiten seien vertraglich verbindlich geregelt. Die grosse Mehrheit der Verwaltungseinheiten werde Vertragsmanagementsysteme jedoch ab Anfang 2015 einsetzen.

Vorerst nicht eingeführt wird das System im Verteidigungsdepartement VBS. Dieses habe wegen «besonderer Rahmenbedingungen, insbesondere der Komplexität der bestehenden Systeme», eine Verlängerung bis Ende 2015 erhalten, schreibt der Bundesrat.

Die Bundeskanzlei und einige andere Verwaltungseinheiten hatten aufgrund der ursprünglich freiwilligen Teilnahme entschieden, wegen der notwendigen Investitionen und der geringen Anzahl von Verträgen auf eine Einführung zu verzichten. Die Einführung des Vertragsmanagement-Tools werde so bald als möglich nachgeholt, heisst es in der Antwort.

Das Aussendepartement schliesslich hat eine Ausnahmebewilligung zum Betrieb des bereits vorhandenen eigenen Systems bis Ende 2016 erhalten. Nach Angaben des Bundesrats enthält dieses die geforderten Daten und kann über das Tool des Bundes ausgewertet werden. (awp/mc/ps)

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