Bern – Die eidgenössischen Räte können sich bei den letzten Differenzen in der «Too-big-to-fail»-Vorlage nicht einigen. Der Nationalrat hat in der letzten Beratungsrunde zur Revision des Bankengesetzes an zwei Differenzen festgehalten. Nun muss die Einigungskonferenz eine Lösung suchen.
So beharrt die grosse Kammer darauf, dass der Bundesrat dem Parlament die Ausführungsverordnung mit den genauen Regeln zur Bemessung der Eigenmittelanforderungen an Grossbanken zur erstmaligen Genehmigung unterbreiten muss. Mit 134 zu 34 Stimmen folgte der Nationalrat den Argumenten der bürgerlichen Parteien, wonach diese Kontrolle nötig sei.
Steuerliche Entlastung von Pflichtwandelanleihen
Ausserdem hielt die grosse Kammer mit 103 zu 56 Stimmen bei 10 Enthaltungen daran fest, dass Pflichtwandelanleihen über die Befreiung von der Emissionsabgabe hinaus steuerlich entlastet werden sollen. Im Gegensatz zu den bisherigen Entscheiden des Nationalrats sollen die Zinsen auf Pflichtwandelanleihen nur für ausländische Personen von der Verrechnungssteuer befreit werden. Die Steuerbefreiung soll zudem nicht auf fünf Jahre befristet werden.
Die bürgerliche Ratsmehrheit argumentierte, dass es eine stärkere steuerliche Begünstigung dieser Anleihen brauche. Ansonsten würden die Pflichtwandelanleihen (CoCo-Bonds), welche die systemrelevanten Grossbanken zur Bereitstellung ihrer Eigenmitteldecke brauchten, im Ausland ausgegeben und nicht in der Schweiz.
Widmer-Schlumpf interveniert vergeblich
Vergeblich hielt Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf dagegen, dass genau dies die Folge des nationalrätlichen Vorschlags wäre. Der Antrag führe nämlich zu zwei Typen von CoCo-Bonds, die unterschiedliche Kosten und Konditionen hätten: Für Anleihennehmer aus der Schweiz wären die CoCos weniger attraktiv als für Ausländer. Schweizer Firmen würden deshalb ihre Anleihen im Ausland aufnehmen.
Vorlage soll noch in der laufenden Saison verabschiedet werden
Mit diesen Differenzen geht die Vorlage nun in die Einigungskonferenz. Ziel der Räte ist es, die Vorlage noch in der laufenden Session unter Dach zu bringen. Mit der Gesetzesrevision soll verhindert werden, dass einer notleidenden Grossbank – wie im Fall der UBS – finanziell unter die Arme gegriffen werden muss. Dazu sollen die systemrelevanten Grossbanken unter anderem ihre Eigenmitteldecken aufstocken. (awp/mc/pg)