Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf.
Bern – Der Ständerat hat am Mittwoch in der zweiten Beratungsrunde über die Vorlage zur Eindämmung der Grossbankenrisiken an den meisten Differenzen zum Nationalrat festgehalten. Insbesondere lehnte er es ab, die Eigenmittelanforderungen für systemrelevante Grossbanken aufzuweichen.
Mit 34 zu 5 Stimmen sprach sich die kleine Kammer dagegen aus, dass systemrelevanten Grossbanken, die durch organisatorische Massnahmen dafür gesorgt haben, dass im Fall drohender Insolvenz die systemrelevanten Funktionen weitergeführt werden können, der vollständige Rabatt auf den Eigenmitteln gewährt werden muss.
Aushöhlung der Eigenmittelanforderungen
Die Mehrheit des Ständerats sieht in diesem Vorschlag des Nationalrats eine Aushöhlung der Eigenmittelanforderungen. Mit dieser Verwässerung der Eigenmittelanforderungen werde die gesamte Vorlage in Frage gestellt, sagte Dick Marty im Namen der vorberatenden Kommission. Diese Einschätzung teile auch die Schweizerische Nationalbank (SNB). Setze sich in der Differenzbereinigung bei diesem Kernelement der Nationalrat durch, werde er die Vorlage in der Schlussabstimmung ablehnen müssen, sagte Konrad Graber (CVP/LU).
Vernünftige Liquidation und Sanierung muss möglich sein
Und auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf vertrat im Einklang mit der Schweizerischen Nationalbank die Ansicht, dass die Eigenmittel nicht dermassen minimiert werden dürften, dass eine vernünftige Liquidation und Sanierung unmöglich werde.
SVP: Eigenmittelanforderungen nicht zu hoch ansetzen
Hannes Germann (SVP/SH) vertrat im Namen der Minderheit die Ansicht, dass der internationale Kontext nicht aus den Augen verloren werden darf und deshalb die Eigenmittelanforderungen an die Schweizer Grossbanken nicht zu hoch ausfallen sollen. Es sei nichts als logisch, dass den Banken der Rabatt vollständig gewährt werden müsse, wenn sie die organisatorischen Vorkehrungen getroffen habe, sagte er.
Die Finanzministerin wies darauf hin, dass der vollständige Rabatt nur dann denkbar sei, wenn die Grossbank alle systemrelevanten Teile rechtlich klar trenne. Abgesehen von drei unbedeutenden Differenzen hielt der Ständerat an allen vom Nationalrat abweichenden Entscheiden fest. (awp/mc/pg)