US-Gericht: Transocean nur zum Teil schuld an Ölpest

US-Gericht: Transocean nur zum Teil schuld an Ölpest
Ölbohrplattform Deepwater Horizon, Explosion vom 20.04.2010.

Explosion der Ölbohrplattform «Deepwater Horizon» am 20. April 2010.

New Orleans – Das Betreiberunternehmen der havarierten Ölbohrplattform «Deepwater Horizon» ist aufgrund seines Vertrages mit dem US-Mineralölkonzern BP nur für einen Teil der Schadenersatzzahlungen nach der Ölpest im Golf von Mexiko verantwortlich. Ein Gericht in New Orleans urteilte am Donnerstag, dass der Vertrag Transocean davor schütze, viele der Forderungen wegen Umweltverschmutzung bezahlen zu müssen.

Der britische Ölkonzern BP hat damit eine Schlappe erlitten beim Versuch, die Kosten der von ihm verursachten Ölpest im Golf von Mexiko auf seine früheren Partner abzuwälzen. Laut des zwischen BP und Transocean geschlossenen Vertrages muss hauptsächlich BP für die Beseitigung der Verschmutzung und die damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden aufkommen. Haftbar sei BP hingegen nicht für Schadenersatzforderungen, Zivilklagen oder Bussgelder gegen Transocean, hiess es von Seiten des Gerichts.

BP äussert Unverständnis

Transocean sieht sich damit in seiner Position bestätigt. BP hingegen äusserte Unverständnis. Transocean könne sich nicht seiner Verantwortung für das Unglück entziehen, teilte der britische Konzern am Freitag in einer ersten Reaktion mit. BP habe inzwischen bereits mehr als 7,8 Mrd USD im Zusammenhang mit der Ölpest gezahlt.  Die Kosten für die Ölpest werden auf rund 40 Mrd USD geschätzt. BP versucht diese zumindest zum Teil auf seine Partner abzuwälzen. Dazu gehört auch der Erdöldienstleister Halliburton , den BP seinerzeit angeheuert hatte, um das Bohrloch am Meeresgrund zu zementieren. Die Briten werfen dem US-Unternehmen vor, der damals verwendete Zementmix sei fehlerhaft gewesen.

Analysten begrüssen Richter-Entscheid

In ersten Analystenkommentaren wird der Entscheid des US-Richters begrüsst und als sehr positiv eingestuft. Ein erster Unsicherheitsfaktor falle schon mal weg, so heisst es. In einem Kommentar geben die Experten der ZKB zu bedenken, dass Transocean Strafzahlungen basierend auf der Gewässerschutzverordnung (Clean Water Act) oder anderweitige Bussgeldzahlungen finanziell zur Rechenschaft gezogen werden könne. Wie hoch diese ausfallen dürften, bleibe ebenfalls offen. Auch wenn diese ebenfalls in Milliardenhöhe ausfallen könnten, wären sie im Vergleich zur Gesamtsumme von 40 Mrd USD der umweltverschmutzungsbedingten Schadenersatzforderungen von Drittparteien dennoch deutlich tiefer, so die Bank.

Die Transocean-Aktie schoss im frühen Handel an der Schweizer Börse in die Höhe und notiert gegen 10.40 Uhr mit 8% im Plus. BP-Papiere gerieten in London hingegen unter Druck. (awp/mc/upd/ps)

Schreibe einen Kommentar