Transocean pocht gegenüber BP auf vertragliche Verpflichtungen

Ölbohrplattform Deepwater Horizon

Ölbohrplattform Deepwater Horizon, Explosion vom 20.04.2010.

Explosion der Bohrinsel «Deepwater Horizon» am 20. April 2010 im Golf von Mexiko.

Zürich – Der Tiefsee-Ölbohrkonzern Transocean hat bei einem US-Gericht in Louisiana eine Eingabe eingereicht, wonach BP verpflichtet werden soll, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Transocean beim Unglück auf der Bohrinsel «Deepwater Horizon» von 2010 einzuhalten. Demnach soll BP Transocean für die Schäden im Zuge des Unglücks im Golf von Mexiko verteidigen, schadlos halten und entschädigen, heisst es in einer Mitteilung Transoceans vom Dienstag.

Demnach sei im Vertrag zwischen beiden Parteien bezüglich des Betriebes der Bohrinsel «Deepwater Horizon» in industriespezifischen Standard-Klauseln festgehalten, dass BP Transocean im Falle von Umweltschäden zu «verteidigen und schadlos» zu halten habe sowie allein verantwortlich zeichne für allfällige Schäden, heisst es weiter.

«Klare vertragliche Zusicherungen»

Trotz dieser «klaren vertraglichen Zusicherungen» habe BP es versäumt, die getroffenen Abmachungen zu erfüllen. Im Gegenteil habe BP sogar gerichtliche Schritte gegen Transocean eingeleitet. «Das Verhalten von BP in dieser Sache ist nicht nur beleidigend für die Tausenden von Männern und Frauen, welche bei Transocean beschäftigt sind, sondern stellt auch eine direkte Bedrohung der Vertragssicherheit in einer wichtigen Branche dar», lässt sich Nick Deeming, General Counsel und Senior Vice President bei Transocean in der Mitteilung zitieren.

Genau ein Jahr nach Beginn der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko, am 21. April 2011, hatte BP Transocean verklagt. Die Klage wurde bei einem Bundesgericht in New Orleans (Louisiana) eingereicht. Der britische Konzern wirft Transocean Fahrlässigkeit vor. Dies habe dazu geführt, dass die Bohrinsel nicht seetauglich gewesen sei. Jedes Sicherheitssystem auf der «Deepwater Horizon» habe versagt, heiss es damals. Ausserdem ging BP gerichtlich gegen Cameron International in Houston (Texas) vor. Der Herstellerin des Absperrventils wirft BP vor, ein Produkt mit fehlerhaftem Design geliefert zu haben. Rechtliche Schritte hat BP zudem gegen Halliburton eingeleitet. Die US-Firma war für die Einbetonierung der Quelle zuständig. (awp/mc/upd/ps)

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