Trifork verschiebt Börsengang wegen Unsicherheit – Finma nimmt Stellung

Trifork-CEO Jørn Larsen. (Bild: Trifork)

Zürich – Der Softwarehersteller Trifork verschiebt den für den kommenden Montag angesetzten Gang an die Schweizer Börse. Hintergrund ist die Nichtanerkennung der Börsenäquivalenz zwischen der EU und der Schweiz. Die Finma dürfte deshalb dem Unternehmen die Doppelkotierung in der Schweiz und in Dänemark untersagen.

Das Unternehmen sei von der Schweizer Börse SIX darüber informiert worden, dass die Finanzmarktaufsicht Finma möglicherweise die Verordnung über die «Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Schweizer Sitz» aus dem Jahr 2018 anwenden wolle, teilte Trifork am Mittwochabend mit. Das führe zu rechtlicher Unsicherheit. Der Firmensitz der Trifork Gruppe ist in Schindellegi.

Trifork stehe klar hinter der Kotierung und dem Handel seiner Aktien an der Nasdaq Kopenhagen, hiess es in der Mitteilung weiter. Eine Auswirkung auf die Kotierung und den Handel in Kopenhagen habe die Entscheidung nicht, versichert das Unternehmen.

Offenbar ist das Unternehmen von den Entwicklungen völlig überrascht worden. Trifork hatte vergangene Woche seinen Börsengang in der Schweiz für den 28. Juni angekündigt, nachdem das Unternehmen von der SIX grünes Licht dafür erhalten hatte. Der Verwaltungsrat werde nun «zu gegebener Zeit» über den potenziellen Börsengang an der SIX informieren.

Die Schweizer Behörden hatten Mitte 2019 ihre «Schutzmassnahmen» aktiviert, nachdem die Europäische Kommission der Schweiz die Börsenäquivalenz – also die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung – aberkannt hatten. Gemäss den Massnahmen ist es Handelsplätzen mit Sitz in der EU untersagt, den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz anzubieten.

Handel von Schweizer Aktien in EU verboten
Auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP nahm auch die Finma am Donnerstag zum Fall Stellung. Der Handel von in der Schweiz kotierten Schweizer Aktien in der EU sei laut Notverordnung des Bundesrats seit 2018 grundsätzlich verboten, führte ein Sprecher aus.

Doppelkotierungen seien in Ausnahmefällen möglich. Bedingung sei jedoch, dass diese bereits vor Inkrafttreten der Verordnung 2018 bestanden. Die Börsenverordnung sehe hingegen keine Ausnahmen für neue Kotierungen vor, wie sie nun Trifork plane.

Die Finma sei allerdings auch gar nicht für die Durchsetzung der aktuellen Verordnung gegen Schweizer Emittenten zuständig, betonte der Sprecher weiter. Allerdings müsste die Behörde gegebenenfalls bei klaren Verstössen gegen Schweizer Verordnungen Anzeige erstatten, worauf man Trifork hingewiesen habe. (awp/mc/ps)

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