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Bern – Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat zur Beobachtung der administrativen Belastung der Unternehmen einen Bürokratiemonitor eingeführt. 1340 Unternehmen gaben in der ersten Ausgabe Auskunft über ihre administrative Belastung durch staatliche Regulierungen. 50,5 % der befragten Unternehmen nehmen die Belastung als hoch oder eher hoch wahr, 49,5 % als eher gering oder gering. Die Belastung variiert je nach Regulierungsbereich stark. Generell hat die wahrgenommene Belastung während den letzten drei Jahren zugenommen.
Auf Ebene der einzelnen gesetzlichen Vorschriften hat mehr als die Hälfte der betroffenen antwortenden Unternehmen eine hohe oder eher hohe Belastung in den Bereichen Lebensmittelhygiene (60 %), Bauvorhaben (56 %) und Berufsbildung/Lehrlingswesen (55 %) angegeben. Bei der Mehrwertsteuer (50%) und im Bereich Rechnungslegung/Revision (46 %) besteht ebenfalls eine eher hohe bis hohe subjektive Belastung. Als gering oder eher gering wird die Belastung von drei Vierteln der befragten Unternehmen in den Bereichen 2. Säule, Unfallversicherung/SUVA oder Handelsregister empfunden.
Generell wird eine höhere Belastung wahrgenommen
Generell hat die wahrgenommene Belastung über alle Unternehmen hinweg in den letzten drei Jahren zugenommen. Insbesondere bei der Berufsbildung (56 %) und bei den Umweltvorschriften (52 %) gibt die Mehrheit an, dass die Belastung leicht bis stark zugenommen hat. Ebenfalls eine Zunahme wird in den Bereichen Lebensmittelhygiene und Bauvorhaben verzeichnet. Die geringste Zunahme wird in den Bereichen Unfallversicherung/SUVA und beim Handelsregister festgestellt. Die befragten Unternehmen hatten im Rahmen der Befragung auch die Möglichkeit, konkrete Verbesserungsvorschläge anzubringen. Generell wird eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der einzelnen Vollzugsprozesse z.B. durch E-Government-Angebote gewünscht. So besteht beispielsweise bezüglich der Mehrwertsteuer der klare Wunsch zahlreicher Unternehmen nach einer elektronischen Abwicklung und weiteren Vereinfachungen.
Bundesrat plant Gegenmassnahmen
Der Bundesrat hat auf die Problemfelder reagiert und in seinem Bericht „Die administrative Entlastung von Unternehmen: Bilanz 2007 – 2011 und Perspektiven 2012 – 2015“ vom August 2011 in spezifischen Bereichen Massnahmen geplant und teilweise bereits umgesetzt. So traten verschiedene Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung und Revision per 1.1.2013 in Kraft. Im Bereich der Bauvorschriften werden die Vorsteher des WBF und des UVEK den Kantonen weitere Vereinfachungen und Harmonisierungen empfehlen. Zudem arbeitet die Bundesverwaltung derzeit an einem Programm zur Messung der Regulierungskosten. Dieses wird bis Ende Jahr für 15 Regulierungsbereiche detaillierte Angaben über die effektiven Kostentreiber bei den Unternehmen sowie Vorschläge für neue Entlastungsmassnahmen liefern.
Der Bundesrat hatte in seinem Bericht zur administrativen Entlastung unter anderem beschlossen, die Einführung eines Bürokratiemonitors zu prüfen. Das Ziel des Bürokratiemonitors ist es, dass mit einer regelmässig wiederholten Umfrage, basierend auf einem gleichbleibenden Fragebogen, ein Instrument zur Verfügung steht, das insbesondere dem subjektiven Aspekt der Belastung aufgrund von gesetzlichen Vorschriften auf allen Stufen (Bund, Kantone, aber auch Gemeinden oder internationale Vorschriften) Rechnung trägt.Um Trendaussagen machen zu können, soll der Bürokratiemonitor in Zukunft wiederholt werden. (Seco/mc/pg)