Unfallmeldungen um 50% angestiegen – AXA erwartet Zecken-Rekordjahr
Winterthur – Die Meldungen wegen Zeckenbissen haben bei der AXA im Vergleich zu den Vorjahren stark zugenommen. Die Kosten für die Behandlung übernimmt die Unfallversicherung, denn versicherungstechnisch gelten Zeckenbisse als Unfälle – anders als Mückenstiche. Je nach Krankheitsverlauf kostet die Behandlung aufgrund eines Zeckenbisses zwischen einigen hundert Franken bis hin zu sechsstelligen Beträgen.
Dieses Jahr sind die Zecken in der Schweiz besonders aktiv. Gemäss Bundesamt für Gesundheit suchen derzeit sehr viele Menschen ihren Arzt wegen Zeckenbissen auf, die Anzahl Fälle von Borreliose und der gefährlichen Frühsommer-Meningoenzaphalitis (Hirnhautentzündung) sind im Vergleich zu den Vorjahren ebenfalls stark angestiegen.
Zecken mögen es warm und feucht
Auch die steigenden Unfallmeldungen bei der AXA bestätigen diese Tendenz. «Ende Juni dieses Jahres verzeichneten wir 440 Meldungen im Zusammenhang mit Zeckenbissen – ein Plus von 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Letztes Jahr waren es zu diesem Zeitpunkt nämlich 293, im <Zeckenjahr> 2016 ebenfalls nur 382 Fälle gewesen. Wir gehen deshalb aktuell von einem wahren Rekordjahr in Bezug auf Zecken-Unfallmeldungen aus», erklärt AXA UVG-Spezialist Thomas Frei. Erfahrungsgemäss wird der Grossteil aller Fälle erst ein bis zwei Monate nach dem eigentlichen Zeckenbiss gemeldet, da gesundheitliche Beschwerden meist erst später eintreten.
Dass die Meldungen von Zeckenbissen und entsprechende Folgeerkrankungen jährlich stark schwanken, hängt unter anderem mit dem Wetter zusammen – 2016 beispielsweise wurden der AXA nach einem milden Winter, feuchten Frühling und warmen Sommer insgesamt über 1000 Zeckenbisse gemeldet, die Jahre zuvor waren es um die 40 Prozent weniger gewesen.
Teure Unfälle
Je nach Krankheitsverlauf kostet die Behandlung aufgrund eines Zeckenbisses zwischen einigen hundert Franken bis hin zu sechsstelligen Beträgen. Bezahlt wird dies für Arbeitnehmende meist durch die obligatorische Unfallversicherung. Denn versicherungstechnisch gelten Zeckenbisse als Unfälle, genauso wie Spinnenbisse, Bienen-, Wespen- oder Hornissenstiche – Mückenstiche hingegen nicht. «Gemäss Rechtsprechung fehlt bei Mückenstichen infolge Alltäglichkeit der ungewöhnliche äussere Faktor, der für die Unfalldefinition entscheidend ist», erklärt Thomas Frei den kleinen, aber entscheidenden Unterschied (vgl. Box).
So muss sich um die Kosten eines Zeckenbisses glücklicherweise niemand sorgen – doch die möglichen gesundheitlichen Beschwerden wiegt das natürlich nicht auf. Deshalb gilt: Im Frühling und Sommer sind bei einem Waldspaziergang unbedingt Vorsichtsmassnahmen angebracht. (AXA/mc/ps)
Was ist ein Unfall?
Gemäss Definition im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsgesetzes (ATSG) ist ein Unfall die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.