Bern – Mit dem Begriff „Brandschutz“ bezeichnet man jene Massnahmen, welche dem Aufkommen eines Brandes sowie der Verbreitung von Feuer und Rauch entgegenwirken. Auch das Retten von Lebewesen sowie erfolgreiche Löscharbeiten bei einem Feuer werden zum Brandschutz gezählt.
Zu diesem Zweck werden bei Unternehmen von Fachleuten ein sogenanntes Sicherheitsaudit durchgeführt.
In den Bauverordnungen der einzelnen Kantone wird dem Thema „Brandschutz“ gesteigerte Aufmerksamkeit gewidmet. Der Brandschutz bezieht sich üblicherweise auf Vorschriften, welche im Falle eines Brandes
- Möglichkeiten zur Flucht bieten, welche bautechnisch so beschaffen sein müssen, dass sie lange Bestand haben,
- tragende Bauwerksteile so lange wie machbar vor dem Einsturz schützen,
- es verhindern, dass sich der Brand innerhalb des Objektes beziehungsweise auf Nachbarobjekte ausbreitet.
Ein Unterschied beim Brandschutz wird zwischen Vorbeugung und Abwehrung gemacht.
Vorbeugung beim Brandschutz
Vorbeugender Schutz beinhaltet alle Massnahmen Bau, der Technik und der Organisation, welche das Entstehen und das Ausbreiten von Feuer sowie deren Auswirkung unterbinden oder reduzieren sollen. Vorbeugender Brandschutz lässt sich in drei unterschiedliche Kategorien einteilen:
- Der bauliche Schutz
- Der Anlagentechnische Schutz
- Der organisatorische Schutz
Natürlich muss darauf geachtet werden, dass genügend Feuerlöscher, funktionierende Rauchabzugssysteme sowie eine Brandmeldeanlage und ein Evakuierungssystem vorhanden sind.
Als baulicher Schutz werden sämtliche Massnahmen des Brandschutzes angeführt, die an einem Bauwerk bestehen sein sollten. Solche bautechnischen Massnahmen gelten für alle bei dem Bau einer Anlage herangezogenen Materialien, aber auch für das Errichten und das Freihalten von Fluchtwegen und Brandschutzwänden.
Der anlagentechnische Schutz betrifft alle mit dem betreffenden Objekt verbundenen Anlagenteile, welche zum Verhindern von Feuer installiert wurden. Das sind zum Beispiel
- Die Anlagen zum Feuerlöschen
- Die Anlagen der Brandmelder
- Die Feuerschutztüren
Die Massnahmen, welche die Gefahr von Bränden reduzieren und die Bekämpfung von Feuer unterstützen sollen, werden als organisatorischer Schutzbezeichnet. Sie dienen unterschiedlichen Zwecken:
- Dem Verhindern von Bränden
- Der Bekämpfung von Schäden
- Der Sicherstellung des Funktionierens der baulichen sowie anlagentechnischen Massnahmen zum Brandschutz
Abwehrender Brandschutz
All jene Massnahmen, die ergriffen werden, wenn der vorbeugende Schutz seinem Zweck nicht nachgekommen ist, werden als abwehrender Schutz bezeichnet. Zu diesem zählt man nicht nur das tatsächliche Löschen des Brandes, sondern auch das Verhindern von Begleitschäden. Also solche gelten zum Beispiel Beschädigungen, welche aufgrund von
- Rauchbildung,
- Löschwasser oder
- Ausfällen entstehen.
Brandschutzordnung
Wie diese Brandschutzordnung individuell auszusehen hat, unterliegt keiner behördlichen Regelung. Im Prinzip ist eine solche Verordnung in drei unterschiedliche Teile aufgegliedert:
Das Verhalten im Falle eines Brandes für alle Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt in dem Objekt befinden. Dieser Teil sollte tunlichst kurzgefasst und sichtbar an einigen Stellen im Objekt ausgehängt werden.
Die Regelungen bezüglich der Vorgangsweise im Falle eines Brandes, welche für die Angestellten des betreffenden Objektes Geltung haben. Dieser Teil der Verordnung muss jeder einzelnen Person persönlich ausgehändigt werden.
Der dritte Teil der Verordnung ist nur für jene Beschäftigten in einem Objekt gedacht, welche mit Aufgaben des Brandschutzes betraut wurden. Dabei geht es in erster Linie um die Durchführung von vorbeugendem Brandschutzmaßnahmen und einer bundeseinheitlichen Regelung. Diese Angelegenheiten werden als abwehrender Brandschutz bezeichnet. (CS/mc/hfu)