Unternehmen sollen Bussen nicht von Steuern abziehen dürfen
Motionär Werner Luginbühl, Ständerat BDP.
Bern – Unternehmen sollen Bussen und Bestechungsgelder nicht von den Steuern abziehen dürfen. Das schlägt der Bundesrat vor. Er hat am Freitag eine Gesetzesänderung mit dieser Stossrichtung in die Vernehmlassung geschickt.
Die vorgeschlagene Revision geht zurück auf eine Motion des Berner BDP-Ständerats Werner Luginbühl. Der Bund erlaubt es schon heute nicht, Bussen und andere Sanktionen mit Strafcharakter von den Steuern abzuziehen. Eine gesetzliche Grundlage fehlt aber. Zudem haben einige Kantone eine andere Praxis.
Der Bund schlägt daher eine Änderung der Steuergesetzgebung vor, die die Abzugsfähigkeit von finanziellen Sanktionen mit Strafcharakter und damit verbundene Prozesskosten ausschliesst. Das gleiche soll für Aufwendungen im Zusammenhang mit Straftaten gelten. Das betrifft insbesondere Bestechungszahlungen.
Privatbestechung bereits Offizialdelikt
Eine Verschärfung des Korruptionsstrafrechts, mit der Privatbestechung zum Offizialdelikt wird, hat das Parlament bereits beschlossen. Der Bundesrat schlägt daher vor, dass auch Bestechungszahlungen an Private nicht mehr als Aufwand steuerlich abziehbar sind.
Das Thema war im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Milliardenbusse für die Credit Suisse im Steuerstreit mit den USA auf die politische Agenda gekommen. Das Parlament wollte die Gesetzesänderung allerdings nicht auf eine bestimmte Branche bezogen wissen. Die Vernehmlassung dauert bis am 11. April 2016. (awp/mc/ps)