Unternehmenssteuer: BR rechnet nicht mit hohen Ausfällen
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf.
Bern – Der Bundesrat rechnet im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II wegen der Einführung des Kapitaleinlageprinzips nicht mit massiven Steuerausfällen. Er sieht keinen Handlungsbedarf für Korrekturen: «Der Bundesrat geht auf Grund der heute vorliegenden Ankündigungen der Gesellschaften nicht von massiven Steuerausfällen aus.»
Dies schreibt Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf in ihrer Antwort auf eine Frage der SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen (BE). Deshalb und weil die steuerfreie Ausschüttung der Agio-Reserven an die Aktionäre systemgerecht sei, werde der Bundesrat keine Korrekturen vorschlagen. Die SP hatte in den letzten Tagen moniert, dass es in den nächsten Jahren wegen der Unternehmenssteuerreform II zu unerwarteten Steuerausfällen von bis zu 40 Mrd CHF kommt. Grund dafür sei, dass die Aktiengesellschaften seit Anfang Jahr neue Möglichkeiten haben, ihren Aktionären steuerfrei Geld auszuschütten.
Agio-Kapital
Neu können sie dies nicht nur über eine Nennwertrückzahlung tun, sondern auch über die Ausschüttung von Agio-Reserven. Unter Agio-Kapital versteht man das Geld, das Aktionäre bei der Ausgabe einer Aktie über den Nennwert hinaus einbezahlen. Wie hoch die zu erwartenden Steuerausfälle sein werden, beziffert Widmer-Schlumpf in ihren Antworten auf drei Parlamentarier-Fragen nicht genau. Wie sie schreibt, haben die Aktiengesellschaften bis Ende Februar 110 Agio-Reserven in der Höhe von rund 200 Mrd CHF geltend gemacht.
Verrechnungssteuer: Mindereinnahmen von 1,2 Mrd CHF
Aufgrund der bisher vorliegenden Rechnungsabschlüsse der Publikumsgesellschaften sollen die Rückzahlungen von Reserven aus Kapitaleinlagen (Nennwert oder Agio) rund 8 Mrd CHF betragen. Dies führt zu tieferen Einnahmen bei der Verrechnungssteuer. Laut EFD dürften es 1,2 Mrd CHF Mindereinnahmen sein. Die Steuerausfälle sollen sich aber nur im ersten Jahr nach dem Systemwechsel in dieser Grössenordnung bewegen. Ausserdem würden die Rückerstattungen danach zurückgehen. Und bei der Einkommenssteuer seien nur bescheidene Auswirkungen zu erwarten. Denn der Grossteil der Aktien werde von institutionellen Anlegern sowie Personen im Ausland gehalten.
Vorwurf der Trickserei
Weiter weist Widmer-Schlumpf darauf hin, dass es sich bei Agio-Kapital nicht um Reserven handelt, die aus erwirtschafteten Gewinnen der Gesellschaft geäufnet worden sind. Das Geld sei von den Aktionären in die Gesellschaft einbezahlt worden. Die steuerfreie Rückführung von Reserven aus Kapitaleinlagen an die Aktionäre sei somit systemgerecht. Widmer-Schlumpf weist auch den Vorwurf zurück, im Februar 2008 die Stimmbürger getäuscht zu haben. Das Kapitaleinlageprinzip sei in der Botschaft des Bundesrats an das Parlament detailliert erklärt worden. Und auch im Abstimmungsbüchlein sei die Neuerung dargelegt worden. Im Abstimmungskampf war diese Frage nie richtig thematisiert worden. Die SP wirft deshalb dem damaligen Finanzminister Hans-Rudolf Merz vor, getrickts zu haben. (awp/mc/ps)