Unternehmenssteuer: Für Kantone stimmt Stossrichtung der Steuervorlage 17
Bern – Die Finanzdirektoren der Kantone sind zufrieden mit den Eckwerten für die Reform der Unternehmenssteuerreform. Insgesamt sei das am Donnerstag vorgestellte Paket eine ausgewogene Grundlage für die weiteren Arbeiten am Gesetzesprojekt.
Ein Paket mit den vorgeschlagenen Eckwerten für die Steuervorlage 17 reduziere Kosten und Risiken für die öffentlichen Haushalte und schaffe einen sozialen Ausgleich, schrieb die Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) in einer Mitteilung vom Freitag.
Um Rechtssicherheit für die Kantone und auch für die Unternehmen zu schaffen, sollten die Arbeiten an der Vorlage nun rasch vorangehen. Das Nein zur Unternehmenssteuerreform III an der Urne im Februar und die Mehrheitsfähigkeit der Steuervorlage 17 setzten auf allen Seiten «punktuelle Konzessionsfähigkeit» voraus.
Finanzielles Gleichgewicht zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sichern
Zwingend ist für die Finanzdirektoren, dass die künftige Vorlage das finanzielle Gleichgewicht sichert zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden. Ein Augenmerk fordern sie auf der «finanziellen Ergiebigkeit» der Unternehmenssteuern und auf der Begrenzung des Steuerwettbewerbs unter den Kantonen.
Schliesslich müssten auch die in der früheren Vorlage vorgesehenen Anpassungen des Finanzausgleichs rechtzeitig wirksam werden. Diesen Anforderungen trügen die nun vorliegenden Vorschläge grundsätzlich Rechnung, stellte die FDK fest.
Am Donnerstag hatten Finanzminister Ueli Maurer und Kantonsvertreter die Eckwerte für die Steuervorlage 17 präsentiert. Erarbeitet hatte sie der Bund zusammen mit Vertretern der Kantone. Die Unternehmensbesteuerung in der Schweiz muss auf internationalen Druck reformiert werden. (awp/mc/ps)