Bern – Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, die inhaltlichen Eckwerte für eine neue Steuervorlage im Nachgang zur Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform bis spätestens Mitte 2017 auszuarbeiten. Ziel bleibt die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.
Der Bundesrat stellte fest, dass sich nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III in der Volksabstimmung vom 12. Februar Gegner und Befürworter im Grundsatz einig seien, rasch eine neue Vorlage auszuarbeiten, schreibt das EFD in einer Mitteilung. Das Ziel bleibe weiterhin, die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Steuersystems zu stärken und die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden zu sichern. Die steuerlichen Sonderregeln zu den Statusgesellschaften sollen abgeschafft werden, wie das die Schweiz international in Aussicht gestellt hat.
Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, im Laufe des zweiten Quartals 2017 inhaltliche Eckwerte für eine neue Vorlage und Vorschläge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten. Diese Eckwerte sollen nach Gesprächen mit den politischen Parteien sowie in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Einbezug der Städte und Gemeinden erarbeitet werden. Angehört werden zudem die Dachverbände der Wirtschaft und der Arbeitnehmerschaft. (EFD/mc/pg)