Muttenz – Der Kioskkonzern Valora spürt die Coronakrise trotz der Lockerungen für den Detailhandel weiterhin. Zwar dürfe man inzwischen wieder alle Verkaufsstellen offen halten, doch würden sich die Massnahmen zur Eindämmung des Virus deutlich auf das Ergebnis im Jahr 2020 auswirken.
Man rechne sowohl für das erste Halbjahr als auch für das gesamte Jahr 2020 mit einem deutlich negativen Effekt auf das operative Ergebnis (EBIT) und auch Reingewinn, teilte Valora am Donnerstagabend mit. Für verlässliche Prognosen zur genauen Umsatz- und Ertragsentwicklung sei es aber nach wie vor zu früh. Die Nettoverschuldung des Konzerns werde insgesamt aber wohl «leicht» steigen.
Wie bereits kommuniziert habe das Management zahlreiche Massnahmen zur Reduktion der Kosten und der Sicherung der Liquidität getroffen. Investitionen in Expansion und Umbauten wurden vorerst auf Eis gelegt und eine Vereinbarung zur Stundung der Mietzahlungen mit den wichtigsten Vermietern wurde vereinbart. Ebenso habe der Kioskkonzern – teilweise bereits während der durch die Behörden verordneten Schliessungen – Mietreduktionen erwirkt.
Angestellte in Kurzarbeit
Derzeit befänden sich nun noch etwas mehr als die Hälfte der Angestellten in Kurzarbeit. Im Juni und Juli werden man den Mitarbeitenden auch die Lohnausfälle aufgrund dieser Massnahme nicht mehr kompensieren, teilte Valora nun mit. Ausgenommen davon seien die Filialen in Deutschland, wo der Konzern den verhältnismässig höheren Verdienstausfall zu 80 Prozent kompensieren werde.
Drei neue VR-Mitglieder
Wie Valora weiter bekannt gab, wurden an der Generalversammlung des Unternehmens am Donnerstag alle Anträge des Verwaltungsrats genehmigt. So wurden die vier erneut antretenden Verwaltungsratsmitglieder sowie die neuen Mitglieder Markus Bernhard, Karin Schwab und Suzanne Thoma in das Gremium gewählt. Auch wurde der Jahresabschlusses 2019 und der aufgrund der Coronakrise beantragten Dividendenverzicht von den Aktionären durchgewunken.
Aufgrund der Coronapandemie fand der Anlass ohne Aktionäre statt. Sie konnten ihre Rechte daher vorab ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben. (awp/mc/pg)