«Ich mag Konzepte wie Rosenpickerei nicht»: Herman van Rompuy.
Zürich – EU-Ratspräsident Hermann van Rompuy wirbt für die automatische Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz. «Wir würden es aber begrüssen, wenn die Schweiz Vorschläge unterbreitete, wie sie neue EU-Gesetzgebung in jenen Regionen des Binnenmarkts übernehmen könnte, in denen sie tätig ist», sagte er im Gespräch mit der «Handelszeitung» vom 10.11.
Die Schweiz könnte van Rompuy zufolge noch immer zu jedem einzelnen Teil der Gesetzgebung zustimmen, bevor es in Kraft träte. Sie könnte auch jedes Mal das Recht vorbehalten, Nein zu sagen, versichert er. Im gleichen Atemzug warnt er jedoch vor den Konsequenzen: «Aber ein Nein hätte auch Folgen. Es hiesse, dass die Schweiz nicht mehr in diesem Teil des internationalen Marktes tätig sein könnte.»
Absage an «Rosenpickerei»
Die Schweiz profitiert van Rompuy zufolge «ohne Zweifel» von der wirtschaftlichen Stabilität und von der Prosperität des europäischen Integrationsprozesses der letzten 60 Jahre. «Ich mag Konzepte wie Rosenpickerei nicht», erklärte er mit Blick auf entsprechende Vorwürfe aus Europa. «Dass dies gegenwärtig keine Option für die Schweiz ist, respektieren wir natürlich vollkommen», fügt er an.
Bilateraler Weg stösst an seine Grenzen
Für die EU stösst der bilaterale Weg an seine Grenzen. Sie verlangt, dass die Schweiz neues EU-Recht weitgehend automatisch übernimmt. Zudem fordert sie einen unabhängigen Kontroll- und Gerichtsbarkeitsmechanismus. Vorher will sie keine neuen bilateralen Abkommen mit der Schweiz verhandeln. Der Bundesrat möchte seinerseits neue Abkommen und die institutionellen Fragen als Paket verhandeln. Eine automatische Übernahme von EU-Recht kommt für ihn nicht in Frage. Die Schweizer Regierung sucht nach einer Lösung, die der Schweiz ein Mitbestimmungsrecht garantiert. (awp/mc/ps)