Bern – Der Bundesrat hat am Freitag die wegen der Corona-Pandemie beschlossenen Vereinfachungen beim Bezug von Kurzarbeitsentschädigung um drei Monate verlängert. Sie gelten nun ab April und bis Ende Juni weiterhin.
Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen an seiner Sitzung am Freitag beschlossen. Die Nachfrage nach der Kurzarbeitsentschädigung bleibe wegen der noch immer geltenden Massnahmen hoch, schrieb er zum Entscheid.
Es sei damit zu rechnen, dass auch nach dem 31. März – so lange galten die Massnahmen bisher – Kurzarbeitsentschädigungen beansprucht würden.
Entlastung für Betriebe und Durchführungsstellen
Die Verlängerung des vereinfachten Verfahrens für die Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung soll Betriebe und Durchführungsstellen entlasten. Mehrstunden, die sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, werden also auch weiterhin nicht abgezogen. Das Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen wird den Angestellten wie bisher nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet.
Auch die Aufhebung der Karenzzeit – die gesetzliche Wartefrist – gilt bis nun noch Ende Juni. Diese Massnahme hatte der Bundesrat im vergangenen Januar beschlossen. Sie soll die Liquidität der Betriebe in Kurzarbeit verbessern und damit die Wahrscheinlichkeit von Entlassungen zusätzlich reduzieren.
Kosten von 6 Mrd Franken
Der Bundesrat geht nach derzeitigen Schätzungen davon aus, dass die Ausgaben für Kurzarbeit rund 6 Milliarden Franken betragen, die nun beschlossenen Verordnungsänderungen eingerechnet. Dass die Karenzzeit während weiteren drei Monaten entfällt, führt zu zusätzlichen Kosten von rund 114 Millionen Franken.
Die Kosten für die Kurzarbeit werden im laufenden Jahr vom Bund übernommen – so hat es das Parlament in der Frühjahrssession beschlossen. (awp/mc/pg)