Verkehrskommission des NR grundsätzlich für zweite Gotthard-Röhre
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Bern – Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates spricht sich mit 16 zu 9 Stimmen für Eintreten auf die Vorlage zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels aus. Im Rahmen der Detailberatung möchte sie sich insbesondere vertieft mit der Frage einer Tunnelgebühr befassen. Mit 13:10 entschied die Kommission, die Verwaltung damit zu beauftragen, bis zur Sitzung im Juni weitere Abklärungen zur Ausgestaltung einer Tunnelgebühr vorzunehmen. Anschliessend wird sie die Detailberatung aufnehmen, so dass die Vorlage voraussichtlich in der Herbstsession vom Nationalrat behandelt werden kann.
Im Hinblick auf die anstehende Sanierung des Gotthard-Strassentunnels beantragt der Bundesrat mit der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet gesetzlich festzuschreiben, dass eine zweite Tunnelröhre gebaut werden kann, diese aber nach der Sanierung nur einspurig betrieben werden darf. Nach Ansicht des Bundesrates soll damit der Alpenschutzartikel in der Verfassung gewahrt und eine finanziell und funktional sinnvolle Lösung gefunden werden, die auch den Anliegen des Kantons Tessin Rechnung trägt.
Nachdem der Ständerat die Vorlage vergangene Woche mit 25 zu 16 Stimmen gutgeheissen hat, beantragt auch die NR-Kommission ihrem Rat mit 16 zu 9 Stimmen, auf den Entwurf einzutreten.
Mehr Sicherheit
Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass mit dem Bau einer zweiten Röhre und der anschliessenden Sanierung des bestehenden Tunnels die strassenseitige Anbindung des Tessins ohne Vollsperrung sichergestellt werden kann. Sie weist darauf hin, dass mit der Inbetriebnahme des zweiten Tunnels die Sicherheit gesteigert und die Zahl der Unfallopfer reduziert werden kann, da durch die richtungsgetrennte Verkehrsführung die Gefahr von Frontal- und Streifkollisionen gebannt wird. Für die Mehrheit sprechen zudem langfristig betrachtet auch finanzielle Gründe für den Bau einer zweiten Röhre mit anschliessender Sanierung des bestehenden Tunnels.
Die heutige Verkehrskapazität bleibt durch die Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet gesetzlich garantiert. Durch die Unterstellung der Vorlage unter das fakultative Referendum ist nach Meinung der Mehrheit auch die Mitsprache der schweizerischen Bevölkerung gewährleistet.
Gegner befürchten vollständige Öffnung aller vorhandenen Fahrspuren
Eine Minderheit der Kommission hingegen beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie macht geltend, dass sich das Volk bereits mehrfach gegen den Bau einer zweiten Röhre ausgesprochen hat und weist dabei insbesondere auf die Avanti- und die Alpen-Initiative hin. Zudem ist sie der Ansicht, dass der Bau eines zweiten Tunnels die Gefahr birgt, dass nach der Sanierung der bestehenden Röhre sowohl im Inland als auch von Seiten der EU Forderungen hinsichtlich der vollständigen Öffnung der vorhandenen Fahrspuren gestellt werden könnten. Eine Aufrechterhaltung des Alpenschutzes würde sich unter diesen Bedingungen schwierig gestalten. Schliesslich weist die Minderheit darauf hin, dass für die Sanierung keine zweite Röhre benötigt wird und diese auch mit Vollsperrung und Sommeröffnung des bestehenden Tunnels zu realisieren wäre, womit die Verlagerungspolitik der Schweiz unterstützt würde. (Parlament/mc/pg)