Bern – Auch das dritte Referendum gegen das Covid-19-Gesetz hat den Massnahmengegnerinnen und -gegnern keinen Erfolg gebracht. Die Stimmberechtigten haben am Sonntag die Verlängerung einiger Bestimmungen mit 61,9 Prozent Ja-Stimmen-Anteil angenommen.
Damit war gesamtschweizerisch gesehen die Zustimmungsrate ähnlich hoch wie bei den vorangegangenen Abstimmungen im Juni 2021 sowie im November desselben Jahres: Damals hatte das Stimmvolk mit 60,2 respektive 62,0 Prozent Ja gesagt zum Covid-19-Gesetz.
Insgesamt nahmen knapp 1’438’200 Stimmende die Vorlage an, gut 883’700 legten ein Nein in die Urne. Die Stimmbeteiligung lag bei 41,9 Prozent.
Die Grundstimmung im Vorfeld des Urnengangs sei heute eine andere gewesen als bei den ersten beiden Abstimmungen, sagte der Politologe Lukas Golder vom Forschungsinstitut gfs.bern im «Abstimmungsstudio» vom Schweizer Fernsehen SRF. Zwar seien nach wie vor viele Leute gegen die Corona-Massnahmen. Doch es sei schwieriger geworden, dagegen zu mobilisieren.
Skeptische Landgemeinden
Allerdings zeigten sich bei der Vorlage grosse Unterschiede zwischen den Regionen: Während der Kanton Basel-Stadt die Vorlage mit 72 Prozent Ja-Stimmen annahm, fand sie in Obwalden, Schwyz und Appenzell Innerrhoden keine Mehrheit. Am deutlichsten sagte Schwyz Nein – mit 54,3 Prozent.
Ein Blick auf die Karte der Gemeinde-Resultate zeigt Skepsis vor allem in ländlichen Gebieten der Deutschschweiz. Dabei zieht sich ein mehrheitlich rotes Band vom Berner Oberland über die Zentralschweiz und Teile des Kantons St. Gallen bis ins Innerrhodische.
Am deutlichsten abgelehnt wurde die Vorlage mit 92,3 Prozent Nein-Stimmen in Ederswiler, der einzigen deutschsprachigen Gemeinde des Kantons Jura. Dahinter folgt Horrenbach-Buchen BE mit 86,2 Prozent Nein. Auch in Seehof im Berner Jura sowie den Schwyzer Gemeinden Unteriberg, Alpthal und Illgau betrug die Ablehnung mehr als 80 Prozent.
Im waadtländischen Mauraz und im neuenburgischen Boudry gab es dagegen mehr als 88 Prozent Ja-Stimmen. In der Stadt Bern betrug die Zustimmung immerhin 80 Prozent, in Zürich und Lausanne je gut 76 Prozent.
Gesetz bereits in Kraft
Mit Ausnahme der SVP, der EDU und der Piratenpartei unterstützten alle Parteien die Verlängerung. Das Parlament hatte das Covid-19-Gesetz zuletzt Ende Dezember angepasst. Weil es die Bestimmungen für dringlich erklärte, traten sie bereits vor der Volksabstimmung in Kraft.
Nach dem Ja an der Urne bleibt unter anderem die Rechtsgrundlage der Covid-Zertifikate bis Ende Juni 2024 in Kraft. Die Zertifikate sollen insbesondere ausgestellt werden können, wenn sie für Auslandreisen verlangt werden.
Wäre das Referendum der Gruppierungen Mass-voll und Freunde der Verfassung erfolgreich gewesen, hätte das das Gesetz Mitte Dezember 2023 ausser Kraft gesetzt werden müssen.
Schutz Arbeitnehmender
Mit dem Volksentscheid behält der Bund nebst der Ausstellung der Zertifikate weitere Kompetenzen: Er kann weiterhin in der Schweiz noch nicht zugelassene Medikamente gegen schwere Covid-Erkrankungen einsetzen und die Forschung fördern. Arbeitgeber kann er nach wie vor verpflichten, besonders gefährdete Personen in ihrer Belegschaft vor Ansteckungen zu schützen, etwa mit Arbeit von zu Hause aus.
Und er kann bei Bedarf wieder eine Meldepflicht für Spital-Kapazitäten und die Verfügbarkeit von Medikamenten und Schutzausrüstung einführen. Möglich bleiben auch Einreisebeschränkungen, wobei Grenzgängerinnen und Grenzgänger davon ausgenommen wären. (awp/mc/pg)