Verordnungsänderungen gegen Folgen der Frankenstärke
Bern – Der Bundesrat hat am Mittwoch im Zusammenhang mit der Abfederung der negativen Folgen des starken Frankens diverse befristete Verordnungsänderungen beschlossen. Er setzt damit bereits früher angekündigte Massnahmen um.
Zum einen beschloss er eine Änderung der Verordnung über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) dank der die Kreditlimiten der Exporteure entlastet und deren Liquidität erhöht werden. Konkret wird der Deckungssatz bei Fabrikationskreditversicherungen von 80 auf 95% erhöht. Dies ermöglicht dem Exporteur, zusätzliche Aufträge auszuführen. Bei Lieferantenkreditversicherungen bleibt der Deckungssatz bei 95%.
Neue KTI-Regeln
Weiter beschloss der Bundesrat, die Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung anzupassen. Der Bundesrat will so gemäss einem Communiqué des Volkswirtschaftsdepartements (EVD) die Voraussetzungen für eine rasche Markteinführung innovativer Produkte und Prozesse schaffen.
Zusammen mit den 100 Mio CHF, welche der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im laufenden Jahr zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, schafft der Bundesrat mit der Verordnungsänderung die Grundlage dafür, dass Firmen ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit anerkannten Forschungsinstituten einfacher und schneller starten können. Konkret gibt es nun beispielsweise die Möglichkeit, Firmen den eigenen Finanzbeitrag an die Forschungsprojekte zu erlassen. In den Genuss dieser Vergünstigung können aber nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kommen, die stark unter dem schwachen Euro leiden. Bislang mussten die Firmen grundsätzlich die Hälfte der Projektkosten tragen.
Weiter sollen die Firmen die Kosten für die Optimierung des Produktes und der Herstellungsprozesse für die Serienanfertigung sowie die Kosten für die Markteinführung zu den anrechenbaren Gesamtprojektkosten zählen dürfen. Dadurch könnten rasch Projekte realisiert werden, welche den Firmen helfen, die Produktionskosten zu senken und damit den Einfluss des starken Frankens zu mildern. Diese Verordnungsänderungen gelten nur bis Ende 2011. (awp/mc/gh)