Verschärfung der Lex Koller kommt nicht überall gut an

Verschärfung der Lex Koller kommt nicht überall gut an
(Bild: Pixabay)

Bern – Die Reaktion der Wirtschaft auf die geplante Verschärfung der Lex Koller fällt vernichtend aus. Die Linken begrüssen hingegen die Vorschläge. Die beiden Lager schätzen den Einfluss ausländischer Investoren auf den Schweizer Immobilienmarkt völlig unterschiedlich ein.

Wirtschaftsfreundliche Kreise lehnen die geplante Gesetzesrevision «vollumfänglich» ab, wie aus den Vernehmlassungsantworten hervorgeht. Der Bundesrat wolle mit der Gesetzesänderung Missstände auf dem Immobilienmarkt korrigieren, bewirke mit der zusätzlichen Beschränkung des Erwerbs von Grundstücken durch Personen im Ausland allerdings genau das Gegenteil, lautet der Tenor.

Statt die administrative Belastung zu senken, werde sie durch zahlreiche neue Bewilligungsvorschriften nämlich in die Höhe getrieben. Auch FDP, CVP und SVP sind dagegen. Die Erweiterungsvorschläge schadeten der Schweizer Wirtschaft, insbesondere dem Tourismus, aber beispielsweise auch der Bauwirtschaft.

Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, dass Drittstaatenangehörige für den Erwerb von Wohneigentum wieder der Bewilligungspflicht unterstellt werden sollen – auch wenn sie im Haus oder in der Wohnung wohnen.

Diesen Vorschlag bezeichnet etwa der Hauseigentümerverband HEV als «nicht nachvollziehbar». Die betroffenen Personen seien genau die Fachkräfte, auf die die Schweiz so dringend angewiesen sei. Es sei «peinlich» und schade dem Wirtschaftsstandort Schweiz, sie mit zusätzlichen Bewilligungen zu schikanieren.

Marktentspannung
Aus Sicht der Wirtschaft besteht auch keine Notwendigkeit für eine Verschärfung des Gesetzes. Die Situation auf dem Schweizer Wohnungsmarkt habe sich entspannt.

Laut dem Wirtschaftsdachverband Economiesuisse hätten die angeregten Massnahmen zudem ohnehin keine Auswirkungen auf die Immobilien- und Mietpreise. Er bezeichnet den Einfluss der ausländischen Investoren auf dem Schweizer Immobilienmarkt als «verschwindend klein».

Der wichtigste Treiber sei die inländische Nachfrage nach Wohneigentum – vor allem von grossen Investoren wie Pensionskassen und Versicherungen, die angesichts des tiefen Zinsniveaus praktisch auf Investitionen in Immobilien angewiesen seien.

Weitere Faktoren seien das Bevölkerungswachstum und der steigende individuelle Wohnflächenbedarf. Auch der Verband Immobilien Schweiz ist der Ansicht, dass ausländische Investitionen «keinerlei preistreibenden Einfluss auf die Mietmärkte» haben.

Zu hohe Mieten
Ganz anders fällt die Immobilienmarkt-Analyse auf linker Seite aus. Die Schweiz habe je länger je weniger Bauland, schreibt die Grüne Partei. Die Folge seien höhere Mieten trotz sinkender Zinsen. Sie begrüssen deshalb eine Verschärfung der Lex Koller.

Diese trage dazu bei, dass nicht unbegrenzt internationales Kapital auf den Wohnungsmarkt gelange und «lokale Pensionskassen, Private und Baugenossenschaften verdrängt».

Das Gesetz leiste einen wichtigen Beitrag, die Preistreiberei im Wohnbereich und die Zersiedelung zu begrenzen. Der direkte Erwerb von Wohneigentum solle den Menschen vorbehalten werden, die «hier leben, arbeiten und Steuern zahlen, unabhängig von ihrem Pass».

Der Schweizerische Mieterverband argumentiert gleich. Es dränge immer mehr Kapital auf den schweizerischen Wohnungsmarkt, was zu Preissteigerungen im Liegenschaften- und Grundstückmarkt führe. Der Verband begrüsse deshalb jede Massnahme, die zusätzliches Kapital vom Markt fernhalte.

Auch die SP hält grundsätzlich alle vorgeschlagenen Änderungen gut. Ihr geht die Vorlage sogar zu wenig weit, weil sie keine Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäscherei enthält. Beim Kauf von Schweizer Immobilien durch Ausländer bestehe eine nicht unerhebliche Geldwäschereigefahr, schreibt die Partei. Etwa zur Weisswaschung von Vermögenswerten aus dem organisierten Verbrechen.

Ende der Diskriminierung
Fast einhellig positiv fallen demgegenüber die Reaktionen in Bezug auf die Umsetzung des Postulats des damaligen Genfer Nationalrats Antonio Hodgers (Grüne) aus – den eigentlichen Auslöser für die angeregte Gesetzesänderung.

Dieses verlangt, dass neu auch Staatsangehörige aussereuropäischer Länder Anteilscheine von Baugenossenschaften erwerben und damit von kostengünstigen Mietwohnungen profitieren können. Dagegen hat niemand etwas auszusetzen.

Für die Aufhebung dieser Diskriminierung sei allerdings keine umfassende Revision des Gesetzes nötig, halten bürgerlichen Parteien und Kreise fest. Dafür genüge eine Änderung der betreffenden Verordnung. (awp/mc/ps)

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