Bern – Im Jahr 2021 sind vier Fünftel des Stroms aus Schweizer Steckdosen aus erneuerbaren Quellen geflossen. 68 Prozent kamen aus Wasserkraftwerken, 11 Prozent aus neuen erneuerbaren Energien. Knapp 19 Prozent lieferten Atomkraftwerke und zwei Prozent Abfälle und fossile Energieträger.
Diese jährlich erhobenen Daten zum Strommix gab das Bundesamt für Energie (BFE) am Montag bekannt. Erstmals enthalten die Zahlen keinen Graustrom mehr.
Die 68 Prozent Strom aus Wasserkraft produzierten 2021 dem BFE zufolge Grosskraftwerke und nicht subventionierte Kleinkraftwerke nach 66 Prozent 2020. 76 Prozent der Wasserkraft stammten dabei aus dem Inland. 18,5 Prozent des gelieferten Strommix› 2021 stellten Atomkraftwerke her. Das ist tiefer als der 28,9-Prozent-Anteil der Atomkraft am Produktionsmix. Wie im Vorjahr kam der gelieferte Atomstrom praktisch ganz aus der Schweiz.
Der Anteil neuer erneuerbarer Energien stieg von 10,3 auf 11,5 Prozent. Das war gemäss dem BFE ein erneuter Anstieg. 79 Prozent des Stroms aus Sonne, Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft produzierte die Schweiz selbst. Rund 60 Prozent der einheimischen neuen Energien erhielten Förderbeiträge aus der Einspeisevergütung.
1,87 Prozent des gelieferten Stroms wurde mit fossilen Energieträgern erzeugt. Nach Angaben des BFE war das marginal mehr als im Vorjahr (1,8 Prozent).
Kein Graustrom mehr
Grundlage für die Strommix-Erhebung ist die seit 2018 geltende Pflicht zur Volldeklaration der Herkunft des Stroms. Dabei galt bis zum Lieferjahr 2020 eine Ausnahme für vor dem 1. November 2017 abgeschlossene mehrjährige Lieferverträge. Damit ist 2021 erstmals kein sogenannter Graustrom mit unbekannter Herkunft mehr in den Strommix-Daten enthalten.
Weil die meisten Nachbarländer keine Herkunftsnachweise für Strom aus konventionellen Kraftwerken ausstellen, hat die Schweiz Ersatznachweise eingeführt. So lässt sich Strom aus Kohlekraftwerken als solcher deklarieren und nicht mehr unter Graustrom summieren. Nach Angaben des BFE liegt der Anteil des Kohlestroms gemäss dieser Ersatzdeklaration andauernd unter einem Prozent.
Bekanntgeben müssen die Stromversorger ihren Liefermix bereits seit 2005. Die Deklaration erfolgt rückwirkend, so dass Konsumentinnen und Konsumenten diese Informationen erstmals ihrer Stromrechnung entnehmen konnten. Die Transparenz soll ihnen die individuelle Wahl des Stromprodukts ermöglichen. (awp/mc/pg)