Volk kann zwischen Abzockerinitiative und Bonussteuer wählen

Volk kann zwischen Abzockerinitiative und Bonussteuer wählen

Thomas Minder, Vater der Abzockerinitiative, hat sich vergeblich gegen die Bonussteuer gestellt.

Bern – Das Stimmvolk wird sich bald zur Abzockerinitiative äussern können. Und es wird die Wahl haben zwischen der Initiative und einem direkten Gegenvorschlag, der eine Bonussteuer beinhaltet. Die Räte haben sich geeinigt. Damit ist der «letzte Akt einer unendlichen Geschichte» vollzogen, wie es Pirmin Bischof (CVP/SO) am Donnerstag ausdrückte. Der Bundesrat kann nun den Abstimmungstermin festsetzen. National- und Ständerat empfehlen dem Stimmvolk, die Abzockerinitiative von Thomas Minder abzulehnen und den direkten Gegenvorschlag anzunehmen.

Die Initiative beinhaltet ausschliesslich aktienrechtliche Massnahmen: Ziel ist es, Lohn- und Bonusexzesse durch eine Stärkung der Aktionärsrechte einzudämmen. Die Räte haben die meisten Forderungen der Initiative aufgenommen und in eine Gesetzesrevision gegossen, die als indirekter Gegenvorschlag gilt.

Anreiz für Firmen
Daneben gibt es den direkten Gegenvorschlag, über den das Volk abstimmen kann. Nimmt das Volk diesen an, wird die Abzockerei zusätzlich mit steuerrechtlichen Mitteln bekämpft. Bekannt wurde die Idee unter dem Namen «Bonussteuer». Vergütungen über 3 Mio CHF sollen nicht mehr zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören. Damit könnten Unternehmen solch hohe Vergütungen nicht länger von den Steuern abziehen. Es würde also ein Anreiz für Firmen geschaffen, keine Löhne und Boni über 3 Mio auszurichten.

Zwei Möglichkeiten
Entscheiden sich Volk und Stände für die Abzockerinitiative, wird die Abzockerei also ausschliesslich mit einer Stärkung der Aktionärsrechte bekämpft. Dies dafür in etwas schärferer Form als es die Gesetzesrevision vorsieht. Entscheiden sich Volk und Stände dagegen für die Bonussteuer, kommen sowohl aktien- als auch steuerrechtliche Massnahmen zum Zug, wobei die aktienrechtlichen Massnahmen etwas schwächer wären als die Initiative vorschlägt. Der Ständerat sprach sich am Donnerstag mit 23 zu 15 Stimmen dafür aus, dem Volk die Bonussteuer als direkten Gegenvorschlag zur Initiative vorzulegen. Mit 21 zu 15 beschloss er, dem Volk den Gegenvorschlag zur Annahme und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.

Gute Ergänzung
Die Mehrheit im Ständerat vertrat die Auffassung, dass die Bonussteuer eine gute Ergänzung zu den bereits beschlossenen aktienrechtlichen Massnahmen wäre. Mit der Bonussteuer könne die Initiative zudem besser bekämpft werden, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO). Er stellte in Abrede, dass es sich dabei um eine neue Steuer handle. Es würde lediglich eine Ungerechtigkeit im Steuerrecht beseitigt. Heute könnten Unternehmen mit überrissenen Boni die Gewinnsteuer umgehen. Ferner machten die Befürworter geltend, von der Bonussteuer wären auch Löhne von Personen betroffen, welche die Initiative nicht tangiere. In der Initiative geht es ausschliesslich um Löhne von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungsmitgliedern. Mit der Bonussteuer würden beispielsweise auch Investmentbanker erfasst, sagte Claude Janiak (SP/BL).

Sahnehäubchen auf dem Birchermüesli
Der Vater der Abzockerinitiative, der parteilose Thomas Minder (SH), stellte sich vergeblich gegen die Bonussteuer. Es sei das erste Mal, dass das Parlament einen indirekten und einen direkten Gegenvorschlag beschliesse. Dies sei unsinnig. «Die Zeit für taktische Spiele ist endgültig vorbei». Die Stimmbürger seien bei diesem Wirrwarr nicht in der Lage, zu entscheiden. Mit der Bonussteuer setze das Parlament dem «Birchermüseli», das es angerichtet habe, noch ein Sahnehäubchen auf. «Kein einziges Topgehalt wird auch nur um einen einzigen Franken gesenkt.» Die Wirkung stellte auch This Jenny (SVP/GL) in Frage. Bei einem Lohn von 4 Mio CHF würde 1 Mio der Bonussteuer unterliegen. Das Unternehmen müsste also rund 160’000 CHF ausrichten. Dies werde Unternehmen nicht davon abhalten, hohe Boni zu bezahlen.

Klare Ausgangslage
Die Gegner der Bonussteuer machten auch geltend, die Einheit der Materie sei nicht gegeben. Dies stritt Justizministerin Simonetta Sommaruga ab: Bei der Initiative und dem direkten Gegenvorschlag handle es sich um unterschiedliche Mittel zur Verfolgung desselben Ziels. Auch bestehe kein Wirrwarr. Die Ausgangslage sei klar. Initiant Minder wurde im Rat auch aufgefordert, sein Volksbegehren zurückzuziehen. Das sei üblich, wenn der indirekte Gegenvorschlag fast sämtliche Forderungen erfülle, stellte Konrad Graber (CVP/LU) fest. Für Minder kommt dies jedoch nicht in Frage.

Damit hat das Volk das letzte Wort. Entscheidet es sich für die Bonussteuer, startet die Referendumsfrist für die Aktienrechtsrevision, welche die Räte als indirekten Gegenvorschlag verabschiedet haben. Wird das Referendum nicht ergriffen, tritt diese in Kraft. Entscheidet sich das Volk für die Initiative, sind der indirekte Gegenvorschlag und die Bonussteuer vom Tisch. (awp/mc/ps)

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