Vom Parlament aufgestockte Kinderabzüge bestehen nicht vor dem Volk

Vom Parlament aufgestockte Kinderabzüge bestehen nicht vor dem Volk
(Bild: © Christian Schwier / AdobeStock)

Bern – Eltern können für Kinder bei der direkten Bundessteuer keine höheren Abzüge geltend machen. Das Stimmvolk hat der Vorlage eine klare Abfuhr erteilt. SVP, FDP und CVP hatten die höheren Kinderabzüge zugunsten gut Verdienender im Parlament durchgeboxt.

Rund 2’001’200 Stimmende legten gemäss vorläufigen Ergebnissen des Bundes ein Nein in die Urnen und 1’163’500 ein Ja. Das ergibt einen Nein-Stimmen-Anteil von rund 63 Prozent. Die Ablehnung ist damit weitaus deutlicher als in Umfragen vorausgesagt. Und es offenbart sich wieder einmal der Röstigraben.

In der lateinischen Schweiz stiessen die höheren Kinderzulagen auf weit mehr Sympathie als in der Deutschschweiz. Das Tessin sagte deutlich und Genf nur ganz knapp Ja, der Kanton Waadt mit 50,9 Prozent knapp Nein. Alle anderen Westschweizer Kantone hatten Nein-Anteile unter 60 Prozent.

Die deutschsprachigen Kantone dagegen lehnten die Vorlage mit Nein-Anteilen von über 60 Prozent ab. Bern und die beiden Appenzell verwarfen sie sogar mit mehr als 70 Prozent Nein-Stimmen. Exemplarisch für den Röstigraben ist das zweisprachige Wallis: Während die Stimmenden im deutschsprachigen oberen Kantonsteil deutlich bis sehr klar Nein sagten, überwog in den französischsprachigen Bezirken das Ja.

Ohrfeige für Bürgerliche
Eltern können nach dem Verdikt des Stimmvolks bei der Bundessteuer keine höheren Kinderabzüge geltend machen als heute. Bis zu 25’000 Franken statt maximal 10’100 Franken hätten für von Dritten betreute Kinder möglich sein sollen. So hatte es der Bundesrat beantragt.

Und der allgemeine Abzug pro Kind bleibt bei 6500 Franken und wird nicht auf 10’000 Franken erhöht. Diesen Teil der Vorlage hatte das Parlament eingefügt, gegen den Willen des Bundesrats und um Familien generell zu entlasten. Die Bürgerlichen setzten sich gegen die Linke durch, haben nun sich aber vom Volk eine Ohrfeige eingefangen.

Der höhere generelle Kinderabzug, der die gesamte Vorlage zum Absturz gebracht haben dürfte, war zunächst vom Nationalrat beschlossen worden. Der Ständerat stimmte erst auf Antrag der Einigungskonferenz zu. Die Kantone waren zu der Mehrausgabe nicht angehört worden.

Teure Ergänzung
Der Bundesrat hatte vor der Abstimmung geschätzt, dass die neuen Abzüge zu Steuerausfällen von zusammen 380 Millionen Franken führen würden. 370 Millionen Franken wären wegen der höheren allgemeinen Kinderabzüge weggefallen. Seine ursprüngliche Vorlage hätte Ausfälle von lediglich 10 Millionen Franken verursacht. Der Bundesrat hatte damit erreichen wollen, dass mehr Frauen einer Erwerbsarbeit nachgehen.

Abgestimmt wurde, weil die SP das Referendum ergriffen hatte. Der höhere allgemeine Abzug nütze Topverdienern am meisten, die etwa 6 Prozent der Haushalte ausmachten, begründete sie dies. Laut dem Bundesrat hätten gegen 60 Prozent der Familien profitiert. Von den grossen Parteien unterstützten Grüne und GLP das Referendum.

In Wirtschaftskreisen war das Anliegen umstritten. Stimmfreigabe beschlossen hatten der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und der Arbeitgeberverband. Der Gewerbeverband und die Wirtschaftsfrauen Schweiz hatten ein Ja empfohlen, der Gewerkschaftsbund ein Nein.

Vorlage wiederbeleben
Das Referendumskomitee gegen höhere Abzüge Kinderabzüge wertete das klare Nein zur Vorlage als «Absage an Geschenke für die Reichen». Nationalrat Beat Jans (SP/BS) nannte die Ablehnung ein wichtiges Signal gegen weitere Steuersenkungspakete. Die SP wolle nun eine Erhöhung der Kinderzulagen anstreben.

Das liberale Komitee, das das Referendum der SP unterstützt hatte, will als nächsten ersten Schritt eine parlamentarische Initiative aus der FDP durchbringen. Diese will zurück zur bundesrätlichen Vorlage, das heisst, den Abzug für von Dritten betreute Kinder von 10’100 auf bis zu 25’000 Franken anheben.

Gleich tönt es im Lager der Verlierer: Auch für Nationalrat Philipp Kutter (CVP/ZH), der zu den Treibern der Vorlage gehört hatte, ist vorstellbar, die ursprüngliche Vorlage ohne die nachträglich eingefügte Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs von 6500 auf 10’000 Franken wiederzubeleben. (awp/mc/pg)

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