Bern – Der Bundesrat stellt sich hinter die Mindestkurspolitik der SNB. Die Parteipräsidenten und Fraktionsvorsitzenden von SVP, CVP, FDP, SP und BDP haben sich heute unter der Leitung von Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf mit Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Bundeskanzlerin Corina Casanova zu den Von-Wattenwyl-Gesprächen getroffen. Zentrales Thema war die Eurokrise und ihre Auswirkungen auf die Schweiz. Dabei warb die Finanzministerin für den 10-Milliarden-Dollar-Kredit, den der Bundesrat dem IWF zugesagt hat. Eine Parlamentskommission hat den Entscheid dazu vertagt. Mit einer Verlangsamung der Schweizer Konjunktur im zweiten Halbjahr müsse gerechnet werden, meinte Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann
Im Namen des Bundesrats informierte Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf über die Auswirkungen der Eurokrise auf die Schweizer Wirtschaft und die Stabilität des Finanzsektors. Diese hängen nicht zuletzt davon ab, in welchem Ausmass sich die Krise auf weitere Euroländer ausweitet. Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf verwies auf bereits ergriffene Massnahmen zur Abfederung negativer Folgen der Eurokrise. Kernstück der Massnahmen zur Sicherstellung der Preisstabilität und einer ausgeglichenen konjunkturellen Entwicklung sei die Mindestkurspolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB), hinter welcher der Bundesrat weiterhin vollumfänglich stehe.
Zur Prüfung weiterer Massnahmen für den Fall einer Verschärfung der Krise ist gemäss den Darlegungen der Bundespräsidentin eine Taskforce aus Vertretern des EFD, des EVD und der SNB eingesetzt worden. Mit den Auswirkungen der Schuldenkrise auf den Finanzsektor befassten sich auch die einschlägigen Gremien aus Vertretern der FINMA, des EFD und der SNB. Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf wies zudem auf den vom Bundesrat – unter Vorbehalt der Zustimmung des Parlaments – zugesagten Beitrag von 10 Milliarden US-Dollar an die Aufstockung der Mittel des Internationalen Währungsfonds (IWF) hin. Damit könne die Schweiz ihren Beitrag leisten zur Verhinderung einer Eskalation der Krise.
Auswirkungen auf die Konjunktur
Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann beantwortete Fragen der Parteien zu möglichen Entwicklungsszenarien im Euroraum und zu deren Auswirkungen auf die Schweiz. Wie er ausführte, konnte sich die Schweizer Wirtschaft im Winterhalbjahr 2011/2012 dank robuster Binnenkonjunktur und relativ widerstandfähiger Exportwirtschaft besser behaupten als erwartet. Die europäische Schuldenkrise sowie die schlechte Wirtschafts- und Finanzlage in der EU belasten die Schweizer Exportsektoren aber in zunehmendem Masse. Für die zweite Jahreshälfte 2012 muss auch für die Schweiz von einer konjunkturellen Verlangsamung ausgegangen werden. Die aktuellen Konjunkturindikatoren bis Anfang August zeigen dabei ein gemischtes Bild: Unverkennbaren Problemen im Tourismus und in der Exportindustrie stehen immer noch gut laufende Bau- und Konsumsektoren gegenüber. Entscheidend trägt die Wechselkursuntergrenze der Schweizerischen Nationalbank zum Euro dazu bei, die Rahmenbedingungen für die Exportwirtschaft stabil und voraussehbar zu halten und so die gesamtwirtschaftliche Konjunktur zu stützen. Die Konjunkturprognose vom 12. Juni 2012 des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), welche nach wie vor gültig ist, rechnet für das laufende Jahr mit einem BIP-Wachstum von 1,4 Prozent, sofern eine weitere Eskalation der Schuldenkrise ausbleibt. Das EVD verfolgt die Konjunkturentwicklung laufend. Auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Schweizer Volkswirtschaft in eine ausgeprägtere Konjunkturdelle gerät, sind zurzeit wegen der starken Binnenwirtschaft keine Massnahmen zur Konjunkturstabilisierung für die Herbstsession notwendig.
Europapolitik
Der Bundesrat informierte die Vertreter der Parteien des Weiteren darüber, dass er nach Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen, der Kantone und der Sozialpartner die Grundsätze für institutionellen Lösungen im Juni 2012 zu Handen der EU verabschiedet und die EU-Kommission, das Europäische Parlament sowie die EU-Mitgliedstaaten über den Inhalt der Vorschläge informiert hat. Die Grundsätze beziehen sich unter anderem auf die Einheitlichkeit (Homogenität) der Anwendung und Auslegung von Bestimmungen, die in bilateralen Abkommen festgelegt wurden, ausserdem auf die Rechtsentwicklung, die Überwachung der Anwendung bilateraler Abkommen sowie die Streitbeilegung. Bislang haben die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten zu den Vorschlägen noch nicht offiziell Stellung bezogen. Wie die Diskussion über die institutionellen Fragen zeigte, wurden die Lösungsvorschläge des Bundesrats von den Parteien sehr unterschiedlich beurteilt – sie reichten von grosser Skepsis bis zu Zustimmung. Konsens bestand unter den Parteien hingegen darüber, zunächst die Reaktionen der EU auf diese Vorschläge abzuwarten, bevor eine Diskussion weitergeführt wird. (Bundeskanzlei/mc/cs)