WAK will Buchungsplattformen zurückbinden
Bern – Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) will die Schweizer Hoteliers aus dem Würgegriff der Online-Buchungsplattformen befreien. Die so genannten engen Preisparitätsklauseln sollen verboten werden. Mit diesen verpflichten sich die Hotels, auf ihrer Internetseite den Preis auf der Buchungsplattform nicht zu unterbieten.
Per Motion fordert der Solothurner CVP-Ständerat Pirmin Bischof ein Verbot solcher Klauseln. Die WAK hat den Vorstoss mit 9 zu 1 Stimmen angenommen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Damit will sie gegen die «einengende Preispolitik» der Buchungsplattformen vorgehen. Die Kommission ist der Meinung, dass die Preisparitätsklausel den Wettbewerb behindert. Davon würden weder Konsumenten noch Hotels, sondern nur Buchungsplattformen profitieren, heisst es in der Mitteilung.
Ähnliche Entwicklung im Ausland
Die Kommission verweist auch auf die Entwicklung im Ausland. Alle Nachbarländer hätten die engen Preisparitätsklauseln verboten oder seien daran, diese zu verbieten. Die direkte Konkurrenz der Schweizer Hotellerie im Alpenraum sei nicht mehr daran gebunden. Die WAK hofft auch, dass durch das Verbot die Gebühren sinken, die die Hotels an die Buchungsplattformen zahlen müssen. Diese liegen heute bei 12 Prozent oder darüber.
Gute Chancen für Motion Bischof
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Seiner Meinung nach schützt das Kartellgesetz den Wettbewerb ausreichend. Bischofs Motion hat im Ständerat aber gute Chancen. Fast die Hälfte der Mitglieder haben seinen Vorstoss unterzeichnet. Letzten November hatte die kleine Kammer die Motion an die Kommission zur Vorprüfung überwiesen.
Zur Diskussion steht nur ein Verbot der engen Preisparitätsklauseln. Schon heute untersagt sind so genannte weite Preisparitätsklauseln. Diese verpflichten den Hotelier, auf allen Vertriebskanälen mindestens einen gleich hohen Preis wie auf der Buchungsplattform zu fordern. (awp/mc/pg)