Bern – Im Kampf gegen einen Strommangel im Winter hat der Bundesrat am Mittwoch die Verordnung für die Wasserkraftreserve verabschiedet. Ab Oktober können Speicherkraftwerkbetreiber Offerten an die Swissgrid zum Halten der Reserven gegen Entgelt einreichen.
Wie die Landesregierung mitteilte, dient die Reserve zur Sicherung der Stromversorgung in der kritischen Phase am Ende des Winters. Die Massnahme ist eine in einem ganzen Strauss von Schritten, um die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Energieversorgung zu minimieren. Sie tritt am 1. Oktober in Kraft.
Bereits im Februar beschloss der Bundesrat, die im Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung vorgeschlagene Wasserkraftreserve vorzuziehen, damit diese bereits im bevorstehenden Winter zur Verfügung steht. Das Gesetz ist derzeit im Parlament in Beratung.
Die am Mittwoch beschlossene Verordnung entspricht in weiten Teilen der Gesetzesvorlage. Die Abweichungen betreffen die Beschränkung auf Speicherseen. Im Gesetz sind auch andere Technologien erwähnt.
Ausschreibung ab Oktober
Im ersten Schritt zur Umsetzung der Verordnung schreibt die nationale Netzgesellschaft Swissgrid die Wasserkraftreserve aus. Interessierte Betreiber von Speicherkraftwerken können ihre Angebote ab Oktober einreichen. Wer den Zuschlag erhält, muss bis Winterende gegen Entgelt eine bestimmte Menge Wasser zurückhalten.
Die Wasserkraftreserve steht ausserhalb des Marktes. Sie darf nur bei kritischen Engpässen angezapft werden, wenn der Markt diese nicht selbst beheben kann. Das kann etwa gegen Ende Winter der Fall sein, wenn der Stromverbrauch unerwartet hoch ist, Stromimporte stark eingeschränkt sind und einheimische Kraftwerke reduziert produzieren.
Kosten tragen Verbraucher
Die Kosten für die Reserve tragen die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Netzkosten, was diese um rund 1,2 Rappen pro Kilowattstunde verteuert. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) hatte die Dimensionen der Reserve bereits am 23. August festgelegt.
Demnach sollen 500 Gigawattstunden (GWh) plus/minus 166 GWh in den Speicherseen bleiben. Die Reserven müssen vom 1. Dezember bis zum 15. Mai 2023 gehalten werden.
Sollten nach Abschluss der Ausschreibung zu wenig Angebote vorliegen oder diese zu teuer sein, kann das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ein Entgelt festlegen und die Kraftwerke zur Reservehaltung verpflichten.
Zusätzlich Reservekraftwerke
Die zweite Absicherung, welche der Bundesrat gegen einen möglichen Strommangel vorsieht, sind Reservekraftwerke mit Gas-, Öl- oder Wasserstoffbetrieb. Dazu unterzeichnete der Bund in der vergangenen Woche einen Vertrag mit dem Unternehmen GE Gas Power für den Betrieb von acht entsprechenden Turbinen in Birr AG.
Der Einsatz von Wasserreserven und Reservekraftwerken wird koordiniert erfolgen. Deshalb wird der Bundesrat die Verordnung vom Mittwoch noch entsprechend ergänzen. (awp/mc/pg)