Bern – Der Bundesrat will die Wasserzinsen senken und so die Wasserkraftwerke entlasten. Er schlägt zunächst eine Übergangsregelung für drei Jahre vor. Damit würden die Einnahmen der Kantone und Gemeinden mit Wasserkraftwerken um rund 150 Mio CHF im Jahr sinken.
Energieministerin Doris Leuthard zeigte sich am Donnerstag vor den Medien überzeugt, dass diese Lösung sowohl die Interessen der Wasserkraftwerke als auch jene der Berggebiete angemessen berücksichtigt.
Der Wasserzins ist eine Abgabe für das Recht, ein öffentliches Gewässer zur Erzeugung von Strom zu nutzen. Die Kantone legen die Höhe fest, doch setzt der Bund ein Maximum. Seit der Einführung im Jahr 1918 wurde dieses stetig erhöht und liegt heute bei 110 CHF pro Kilowatt Bruttoleistung. Die geltende Regelung ist befristet bis Ende 2019.
Der Bundesrat will nun das Maximum für die Jahre 2020 bis 2022 auf 80 CHF senken. Er hat am Donnerstag die Vernehmlassung zu einer Revision des Wasserrechtsgesetzes eröffnet. Wasserkraftwerke, die Investitionsbeiträge erhalten, sollen für zehn Jahre ganz vom Wasserzins befreit werden. Solche Beiträge gehen an neue Anlagen sowie Wasserkraftwerke, die erheblich erweitert werden.
Variante: Nur defizitäre Werke
Als Alternative stellt der Bundesrat zur Diskussion, das Wasserzinsmaximum nur für jene Kraftwerke zu reduzieren, die klar defizitär sind. Diese Differenzierung könnte im Vollzug zu Abgrenzungschwierigkeiten führen, heisst es im Bericht zur Vernehmlassung. Dafür würden sich die Einbussen für die Kantone und Gemeinden reduzieren.
Leuthard wies auf die hohen Eigenkapitalquoten mancher Wasserkraftwerke hin. Gleichzeitig stellte sie fest, die Kantone hätten mit einem Wasserzinsmaximum von 80 CHF lange gut gelebt. In den Jahren 1997 bis 2010 lag die Obergrenze bei 80 CHF. Erhöht wurde sie wegen steigender Strompreise. In der Zwischenzeit sind die Preise aber wieder gesunken, was die Strombranche in Schwierigkeiten gebracht hat.
Bergkantone stark betroffen
Heute spülen die Wasserzinsen den Standortkantonen und Gemeinden der Wasserkraftwerke jährlich rund 550 Mio CHF in die Kassen. Mit der Übergangsregelung würden die Einnahmen auf 400 Mio CHF sinken. Eine Kompensation der Einnahmeausfälle im Rahmen des Finanzausgleich ist laut dem Bundesrat nicht möglich, da es sich um nichtfiskalische Abgaben handelt.
Die meisten Kantone schöpfen das Maximum aus. Einzig die Kantone Bern, Jura, Zug und Waadt erheben einen niedrigeren Satz. Am meisten nimmt der Kanton Wallis ein, gefolgt von den Kantonen Graubünden und Aargau.
Belastung für Gemeindebudgets
Am wichtigsten sind die Einnahmen aus der Wasserkraftnutzung für die Kantone Graubünden, Uri und Wallis. Sie machen einen erheblichen Teil der Kantonseinnahmen aus, teilweise auch der Gemeindeeinnahmen.
Weil die Kantone Graubünden und Wallis den Wasserzins in den innerkantonalen Finanzausgleich integrieren, würde sich die niedrigeren Erträge dort auf alle Gemeindebudgets auswirken. Leuthard stellte dazu fest, dass es auch um den Erhalt von Arbeitsplätzen gehe.
Entlastung für die Wasserkraft
Für die Wasserkraftwerke würde die Übergangsregelung laut dem Bundesrat bedeuten, dass die Unterdeckung der Gestehungskosten um 75 Mio CHF sinkt. Hinzukommen die bereits beschlossenen 120 Mio CHF für Marktprämien. Solche erhalten mit dem neuen Energiegesetz Wasserkraftwerke für Strom, den sie am Markt nicht kostendeckend absetzen können.
Nach Berechnung des Bundes bleibt damit eine Lücke von 100 Mio CHF. Diese sollen die Betreiber durch Effizienzsteigerungen und Strukturoptimierungen schliessen. Entlastet wird auch die SBB, die eigene Wasserkraftwerke betreibt.
Fixer und variabler Teil
Ab 2023 soll die Übergangsregelung durch ein Modell abgelöst werden, bei dem das Wasserzinsmaximum aus einem fixen und einem vom Marktpreis abhängigen, variablen Teil festgelegt wird. Die genaue Ausgestaltung soll jedoch erst später festgelegt werden, im Rahmen eines neuen Strommarktdesigns. Der Wasserzins dürfe nicht isoliert betrachtet werden, sagte Leuthard.
An einem neuen Marktdesign arbeiten sowohl die Bundesverwaltung als auch die Energiekommissionen von National- und Ständerat. Dabei geht es etwa darum, Wasserkraftwerke dafür zu entschädigen, dass sie Kapazitäten für den Winter bereithalten. Eine Vernehmlassungsvorlage soll Ende 2018 vorliegen.
Fixanteil von 50 CHF
Als Beispiel für die künftige Wasserzins-Regelung nennt der Bundesrat einen fixen Teil von 50 CHF. Der variable Teil würde einsetzen, wenn der Referenzmarktpreis 45 CHF pro Megawattstunde betragen würde, und sich ab dieser Schwelle in Abhängigkeit des Referenzmarktpreises linear erhöhen.
Die Wasserkantone und die Stromwirtschaft hatten eine einvernehmliche Lösung für die Anpassung des Wasserzinses gesucht, doch wurden die Verhandlungen vergangenen Sommer ergebnislos beendet. Nun können sie sich erneut äussern. Die Vernehmlassung dauert bis zum 13. Oktober. (awp/mc/ps)