Explodierte Ölbohrplattform Deepwater Horizon am 20. April 2010.
Zug – Das Ölserviceunternehmen Weatherford hat sich sämtlichen zivilen finanziellen Forderungen im Zusammenhang mit dem Unglück im Golf von Mexiko aus dem Jahr 2010 entledigen können. Das Bezirksgericht Louisiana hat sämtliche gegen das Unternehmen erhobene Forderungen abgewiesen, teilte Weatherford am Montag mit.
Richter Carl Barbier zufolge liegen keine Beweise vor, dass die von Weatherford verwendeten Bauteile schadhaft waren. Gleiches gelte für fragliche Handlungen oder Unterlassungen, die zum Blowout geführt haben könnten. Bereits im letzten Juni hatte sich Weatherford mit dem britischen Ölkonzern BP geeinigt. Im Rahmen der seinerzeit getroffenen Vereinbarung stellt Weatherford BP 75 Mio USD für einen Entschädigungsfonds zur Verfügung und wurde im Gegenzug von Forderungen freigestellt. (awp/mc/ps)