Bernard Duroc-Danner, CEO und VRP Weatherford.
Zürich – Das Erdöl-Serviceunternehmen Weatherford hat am Vorabend bei der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) das Formular 8-K eingereicht. Darauf wird unter anderem angegeben, dass der Verwaltungsrat eine Richtlinie zur Rückforderung von Vorstandsvergütungen bei missbräuchlichem Verhalten von leitenden Angestellten genehmigt hat.
So ist das Unternehmen berechtigt, im Falle von missbräuchlichen Verhalten, das zu einem Restatement von bereits veröffentlichten Ergebnisabschlüssen führt, bereits ausbezahlte Leistungsanreize zurückzufordern. Zudem wurden neue Kriterien für die Vergabe zukünftiger Leistungsanreize an leitende Angestellte erlassen. Zu den neuen Leistungskriterien gehören Kennzahlen, die erstens auf der Gesamtrendite für die Aktionäre im Vergleich zu bestimmten gleichrangigen Mitstreitern sowie der durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate des Unternehmenswerts basieren.
Manager-Grundgehälter für 2012 festgelegt
Ferner hat der VR einen Zusatz genehmigt, der mit bestimmten zukünftigen Aktienoptionen im Rahmen des 2010 Omnibus-Anreizplans zum Einsatz kommen soll, sowie die Grundgehälter der leitenden Angestellten im Jahr 2012 festgelegt. Der Verwaltungsrat habe auch die Satzung von Weatherford geändert, um einen Kapitalzuwachs von 1,9 Mio CHF infolge der Ausgabe von 1,7 Mio Aktien aus bedingtem Kapital durch die Ausübung von Optionsrechten zu spiegeln, heisst es weiter. (awp/mc/ps)