Bern – Die Pflichten der Eigentümer der vom Rettungsschirm profitierenden systemrelevanten Stromkonzerne bleiben umstritten. Zudem beharrt der Nationalrat darauf, dass es keinen Rechtsanspruch auf den Rettungsschirm geben soll. Nicht geklärt ist weiter der Umgang mit dem Eigenhandel.
Der Ständerat hatte vergangene Woche einen Einzelantrag von Ruedi Noser (FDP/ZH) angenommen. Demnach wären Kantone, die Aktionäre eines Stromkonzerns sind, zu Stützungsmassnahmen verpflichtet, wenn dieser in Schieflage gerät. Der Nationalrat beharrte am Dienstag bei der Differenzbereinigung indes auf einer Kann-Formulierung. Der Bund soll also Finanzhilfe nur subsidiär in Form von Darlehen gewähren können.
Eine Nachschusspflicht sei nicht machbar, erklärte Beat Flach (GLP/AG). Die Kantone seien nicht in der Lage, in kurzer Zeit die nötigen bedeutenden finanziellen Mittel bereitzustellen.
Gross war das Verständnis in der grossen Kammer zwar auch für die Forderung einer Minderheit um Thomas Aeschi (SVP/ZG), wonach Eigentümer von Stromunternehmen nachträglich in die Pflicht genommen werden können sollen, wenn sie ihren Pflichten ungenügend nachgekommen sind. Trotzdem lehnte der Nationalrat diese Forderung mit 124 zu 56 Stimmen bei 8 Enthaltungen ab.
«Nicht mitten in der Krise regeln»
Das Hauptargument dagegen war, dass die Rechtsfolge unklar sei, wenn Eigentümer das Kapital nicht rechtzeitig erhöht oder keine Darlehen oder Garantien abgegeben hätten. Diese an sich wichtige Frage müsse im Rahmen einer künftigen Regulierung angegangen werden, sagte etwa Nicolo Paganini (Mitte/SG).
«Wenn Sie mehr Verantwortung und Transparenz für die Eigentümer wollen, dann müssen Sie das grundsätzlich angehen und nicht mitten in einer Krise regeln», hielt Energieministerin Simonetta Sommaruga fest.
Deutlich, aber doch auch mit einigem Unbehagen wies der Nationalrat auch einen Minderheitsantrag von Christian Imark (SVP/SO) ab, der den spekulativen Eigenhandel unterbinden wollte für Unternehmen, die vom Rettungsschirm profitieren. Auch hier war der Tenor, dass diese Frage grundsätzlicher angegangen werden müsse. 41 Enthaltungen bei 91 Ja- und 57 Nein-Stimmen illustrierten diesen Willen.
Handelsgeschäfte seien nicht per se schlecht, sagte etwa Gabriela Suter (SP/AG). Sie könnten durchaus zu einer Verbesserung der finanziellen Lage eines Unternehmens führen. Flach fügte an, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Eigenhandel die Ursache für die Liquiditätsprobleme der Axpo sei, auf die der fragliche Passus in erster Linie abzielte. Auch in der grossen Kammer stand die Debatte unter dem Eindruck der bereits beschlossenen Hilfen für den Stromkonzern Axpo.
Das Boni-Verbot weitete der Nationalrat am Dienstag noch etwas aus, indem es für alle Mitarbeitenden in einem von Darlehen des Rettungsschirms profitierenden Stromunternehmen gelten soll, die mehr als 250’000 Franken verdienen. Es soll also nicht nur für Geschäftsleitungsmitglieder gelten, sondern auch für Mitarbeitende, die dank Erfolgen im Handelsgeschäft sehr gut verdienen.
Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Die verbliebenen Differenzen sollen noch in der Herbstsession ausgeräumt und die Vorlage danach für dringlich erklärt werden.
Ernstfall bereits eingetreten
Im Grundsatz haben beide Räte dem Rettungsschirm schon zugestimmt. Systemkritische Stromunternehmen müssen demnach für den Rettungsschirm jedes Jahr eine Bereitstellungspauschale entrichten. Es soll nur Geld fliessen, wenn ein Unternehmen alles Zumutbare unternommen hat, um seine Liquiditätsprobleme zu lösen und nicht überschuldet ist.
Die Bedingungen für die Darlehen sind unattraktiv. Diese müssen marktgerecht verzinst werden, und es wird ein Risikozuschlag fällig. Es gilt zudem ein Dividendenverbot.
Der Bundesrat hatte den Rettungsschirm bereits vor Beginn der laufenden Session aktiviert. Hintergrund war ein Ersuchen des Stromkonzerns Axpo. Für diesen stellte die Landesregierung vier Milliarden Franken bereit, die Finanzdelegation der Räte stimmte zu.
Weil die SVP-Fraktion eine ausserordentliche Session verlangt hat, wird über den dringlichen Nachtragskredit für die Bereitstellung des Darlehens an die Axpo separat entschieden. Die Diskussion findet in beiden Räten in der dritten Sessionswoche statt. (awp/mc/ps)