Weko-Präsident Vincent Martenet.
Zürich – Die Wettbewerbskommission (Weko) will den Hörgerätemarkt in der Schweiz weiterhin beobachten. Das laufende Vorabklärungsverfahren für den Markt für Hörgeräte werde weitergeführt, um die Auswirkungen der veränderten Rahmenbedingungen im Hörgerätemarkt für die mögliche Eröffnung einer Untersuchung zu berücksichtigen.
Dies geht aus dem am Freitag publizierten Zwischenbericht des Vorabklärungsverfahrens der Weko hervor. Die Weiterführung erlaube, die Marktverhältnisse betreffend des Verkaufs von Hörgeräten weiterhin abzuklären, so die Weko. Auf eine Untersuchung werde «trotz Vorliegen von Anzeichen für unzulässige vertikal Preisabsprachen mittels Verkaufspreisempfehlungen auf dem Markt für Hörgeräte» vorläufig verzichtet. Definitiv vom Tisch ist sie somit aber noch nicht. Die Weko hält in ihrem Zwischenbericht weiter fest, dass es Anhaltspunkte dafür gebe, dass in der Periode 2006 bis 2009 eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorgelegen habe.
Anpassung der Preislisten erwartet
Die mit Inkrafttreten des Tarifvertrages auf Anfang 2010 bereits eingetretenen Änderungen wie die Senkung der Gerätepauschalen sowie der Verzicht auf Angabe von Preisempfehlungen auf der Liste der zahlungspflichtigen Hörsysteme dürften gemäss Weko zu einer Anpassung der Preislisten der Hersteller führen. Dies und die möglicherweise bald anstehende grundlegende Änderung des staatlichen Abgabesystems im Bereich IV/AHV dürfte sehr grosse Auswirkungen auf den Verkauf von Hörgeräten durch die Akustiker im Allgemeinen und ihre Preissetzung im Besonderen haben.
«Wettbewerb funktioniert»
Die Kommunikationsplattform der Hörgerätebranche, hörenschweiz, äussert sich in einer ebenfalls am Freitag publizierten Stellungnahme nicht unzufrieden mit dem Zwischenbericht der Weko. Dieser zeige, dass der Wettbewerb im Hörgerätemarkt funktioniere, sowohl bei den Herstellern als auch bei den Akustikern. Die einzige Beanstandung der Weko sei bereits Ende 2009 auf Initiative der Hörgerätebranche korrigiert worden. (awp/mc/ps)