WEKO bestätigt Praxis in Sachen Online-Handel

WEKO bestätigt Praxis in Sachen Online-Handel
(Foto: momius - Fotolia.com)

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Bern – Mit Verfügung vom 30. Juni 2014 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) ihre Untersuchung gegen die Jura Elektroapparate AG (Jura) abgeschlossen. Die WEKO genehmigt eine einvernehmliche Regelung, in der sich Jura verpflichtet, ihren Vertriebspartnern den Verkauf über das Internet prinzipiell zu gestatten. Im Übrigen hat die WEKO die Untersuchung gegen Jura eingestellt.

Zwischen der Firma Jura und ihren Vertriebspartnern bestand eine Abrede über den Verzicht auf Online-Handel mit Jura-Kaffeemaschinen. Entsprechend dem Leitentscheid der WEKO in Sachen Online-Handel vom 11. Juli 2011 (Elektrolux AG/V-Zug AG) hat sich Jura im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung dazu verpflichtet, den zum selektiven Vertrieb zugelassenen Wiederverkäufern von Kaffeemaschinen den Verkauf über das Internet prinzipiell zu gestatten.

Bei der von Jura praktizierten Beschränkung von Garantieleistungen und bei der Preispolitik haben sich die anfänglich bestehenden Anhaltspunkte einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung nicht erhärtet. Bezüglich dieser Punkte hat die WEKO das Verfahren eingestellt. Die Untersuchung gegen Jura war am 26. Oktober 2011 eröffnet worden. (WEKO/mc/pg)

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