Weko büsst Klavier-Händler

Weko büsst Klavier-Händler

Bern – Die Wettbewerbskommission (Weko) sanktioniert die Musik Hug AG und die AKHZ Management AG mit Bussen von insgesamt CHF 518‘000. Die beiden Händler von Flügeln und Klavieren der Hersteller Steinway & Sons und Grotrian-Steinweg haben mit horizontalen Preisabsprachen gegen das Kartellgesetz verstossen.

In ihrem Entscheid vom 14. Dezember 2015 stellte die Weko fest, dass die beiden Händler Musik Hug AG und AKHZ Management AG (ehemals Krompholz AG) untereinander Listenpreise und Rabatte für Flügel und Klaviere der Hersteller Steinway & Sons und Grotrian-Steinweg vereinbarten. Zwar hat auch die La Bottega del Pianoforte SA ihre Preise in unzulässiger Weise auf diese Absprache abgestimmt. Da diese ihren Kartellrechtsverstoss jedoch als erstes Unternehmen angezeigt hatte, wird ihr die Sanktion erlassen. Die Hersteller Steinway & Sons sowie Grotrian-Steinweg gaben ihrerseits keine Mindest- oder Festpreise vor, unterstützten die Abreden der Händler aber durch das Drucken der vereinbarten Listenpreise. Diese beiden Firmen haben sich in einvernehmlichen Regelungen verpflichtet, derartige Verhaltensweisen in Zukunft zu unterlassen.

Umfassende Abrede von Listenpreisen und Rabatten
Die Untersuchung wurde am 28. November 2012 aufgrund einer Anfrage des Hochbauamtes des Kantons Zürich eröffnet. Die damals im Raum stehenden möglichen Kartellrechtsverstösse im Zusammenhang mit dem Beschaffungsverfahren für Flügel und Klaviere für die Zürcher Hochschule der Künste in der ehemaligen Toni-Molkerei haben sich nicht bestätigt. Die Untersuchung förderte hingegen die oben erwähnte umfassende Abrede von Listenpreisen und Rabatten zwischen den genannten Händlern zu Tage.

Der Entscheid der Weko kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. (Weko/mc/ps)

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