Weko büsst Post mit 22,6 Mio CHF – Post weist Vorwürfe zurück
Bern – Die Post soll ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, den Wettbewerber Quickmail behindert und gewisse Kunden diskriminiert haben. Die Wettbewerbskommission (Weko) will sie deshalb mit 22,6 Mio CHF büssen. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Die Vorwürfe der Weko beziehen sich auf das Geschäftsfeld adressierter Massenbriefsendungen über fünfzig Gramm. Die Post habe dort «gegenüber ihren Vertragskunden sowohl das vom 1. Juli 2009 bis zum 31. März 2011 geltende Preissystem ‹2009› als auch das seit 1. April geltende Preissystem ‹Capri› nicht einheitlich angewendet», heisst es in der Mitteilung vom Montagmorgen.
Die Post gewährt Geschäftskunden bei Briefsendungen ab einem jährlichen Sendungsvolumen von 100’000 CHF vertragliche Sonderkonditionen. «Vertragskunden, die vergleichbare Eigenschaften aufwiesen, wurden jedoch in unzulässiger Weise ungleich behandelt und so diskriminiert», schreibt die Weko.
Fehlende Transparenz bei Rabatten
Bei einer Vielzahl von Verträgen seien Rabatte vereinbart worden, die tiefer gewesen seien als in den Preissystemen vorgegeben. «Daher mussten einige Kunden höhere Preise bezahlen als andere.» Laut Weko wurden sie einerseits im Wettbewerb mit anderen Kunden unzulässig behindert und haben andererseits der Post zu hohe Preise bezahlt.
Seit dem 1. April 2011 habe die Post zudem einen Zusatzrabatt eingeführt. Damit sollten Kunden belohnt werden, wenn sie das mit der Post vereinbarte monatliche Umsatzziel erreichten oder übertrafen.
Abgestraft wurden sie hingegen, wenn sie das monatliche Umsatzziel verfehlten, wie die Weko festhält. «Insgesamt war das Preissystem für die Kunden intransparent.» Dies habe dazu geführt, dass Kunden von einer Auslagerung eines Teils ihrer Briefsendungen an den Wettbewerber Quickmail abgehalten worden seien.
Erste Busse dieser Art
Die Vorwürfe der Weko gegen die Post sind ein Novum: Nie zuvor hatte sie den bundesnahen Betrieb wegen marktbeherrschender Stellung gebüsst. Die Weko war wegen Klagen von Konkurrenten und Kunden der Post aktiv geworden.
Künftig muss die Post nun «sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse in vor-, nachgelagerten oder benachbarten Märkten» melden. In der Vergangenheit, als noch keine Meldepflicht bestand, hatte die Post verschiedene kleinere Zustellunternehmen aufgekauft und so ihre marktbeherrschende Stellung ausgebaut.
Bundesverwaltungsgericht entscheidet
Die Post lässt all die Vorwürfe nicht auf sich sitzen und zieht den Weko-Entscheid vors Bundesverwaltungsgericht weiter, wie sie mitteilte. Die ausgesprochene Sanktion sei ungerechtfertigt. Da die Weko ihren Entscheid noch nicht begründet habe, könne man sich jedoch nicht zu Einzelheiten äussern.
Die Post ist «überzeugt, dass sie sich gegenüber ihren Kunden und ihren Mitbewerbern jederzeit rechtmässig verhalten hat, zumal die relevanten Preissysteme immer nach den Vorgaben des Postgesetzes ausgestaltet und angewendet wurden». Der Wettbewerb sei durch die Preissysteme der Post nie beeinträchtigt gewesen, und Wettbewerber seien nie behindert worden.
Keine Ungleichbehandlung
Die Post hält fest, dass sie ihr im April 2011 angepasstes Preissystem «bewusst berechenbar sowie kostenorientiert ausgestaltet» habe. Preise für Geschäftskunden mit einem Jahresumsatz von über 100’000 CHF bemessen sich demnach nicht nur nach dem geplanten Briefvolumen, sondern auch dem individuellen Sendeverhalten.
Je mehr ein Kunde der Post durch seine eigene Planung hilft Kosten zu sparen, desto höher falle auch sein Rabatt aus. Und das gelte für alle Kunden gleich. (awp/mc/ps)