Weko büsst Sanitärgrosshändler mit insgesamt 80 Mio CHF

Weko büsst Sanitärgrosshändler mit insgesamt 80 Mio CHF
Vincent Martenet, ehemaliger Weko-Präsident. (Foto: Weko)

Weko-Präsident Vincent Martenet. (Foto: Weko)

Bern – Führende Sanitärgrosshändler haben sich jahrelang bei Preisen und Mengen abgesprochen. Zu diesem Schluss ist die Wettbewerbskommission (Weko) gekommen. Sie büsst die Kartellmitglieder nun mit rund 80 Mio CHF. Branchenführer Sanitas Troesch wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Die Mehrzahl der am Kartell beteiligten Sanitärgrosshändler verständigten sich den Untersuchungsergebnissen der Weko zufolge von 1997 bis 2011 über Preisbestandteile und preisbestimmende Faktoren wie Margen, Bruttopreise, Euro-Umrechnungskurse, Transportkosten und Rabatte, wie die Weko am Freitag mitteilte. Ausserdem hätten die Unternehmen entschieden, Hersteller, die ihre Produkte nicht exklusiv über ihren Vertriebskanal verkauften, nicht in ihre Kataloge aufzunehmen. Dies habe Unternehmen am Markteintritt gehindert, stellt die Weko fest.

Die Höhe des finanziellen Schadens liess sich laut der Weko jedoch nicht berechnen. Dafür fehlten laut Vizedirektor Frank Stüssi die Vergleichsmöglichkeiten. Ein Vorher-Nachher-Vergleich sei unter anderem aufgrund der langen Dauer des Kartells nicht möglich. Fest steht aber: Durch die Preisverzerrungen und die Einschränkung der Produktevielfalt sind die Endkonsumenten und zum Teil die Sanitärinstallateure geschädigt worden.

Möglicher Rekurs
Von der Weko dafür gebüsst werden der Schweizerische Grosshandelsverband der Sanitären Branche sowie acht Unternehmen. Der grösste Teil der Busse entfällt auf den Branchenführer Sanitas Troesch und die irische Cement Roadstone Holding (CRH) mit den Schweizer Töchtern Richner, Gétaz-Miauton und Reco Regusci. Gemeinsam berappen sie fast 70% der Busse. Bei der CRH-Gruppe, die über 30 Mio CHF bezahlen soll, war am Freitag niemand für eine Stellungnahme erreichbar. Auf die zum französischen Saint-Gobain-Konzern gehörende Sanitas Troesch sollen über 25 Mio CHF Busse entfallen.

Sanitas Troesch könne die Argumentation der Weko nicht nachvollziehen und bestreite deren Vorwürfe entschieden, teilte der in Bern ansässige Grosshändler in einer Stellungnahme auf seiner Internetseite mit. Da die begründete Verfügung erst in ein paar Monaten vorliegen wird, will Sanitas Troesch vorerst keinen weiteren Kommentare zum Weko-Entscheid abgeben.

Die detaillierte Begründung des Entscheids will die Weko in ungefähr vier Monaten nachreichen. Ab der Zustellung der Begründung haben die Gebüssten 30 Tage Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Der Entscheid kann in erster Instanz an das Bundesverwaltungsgericht und dann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Branchenverband als Plattform für Absprachen
Bussen erhielten neben Sanitas Troesch und CRH auch das Berner Unternehmen Kappeler und die Sabag Gruppe mit Standorten in Biel, Luzern, Hägendorf SO und Delsberg JU. Im Wallis wurden die Bringhen Gruppe aus Visp und die SAB Sanitär Burgener aus Steg/Hohtenn VS von der Weko sanktioniert. Bussen bezahlen müssen auch die Sanidusch in Wettingen AG und die Innosan in Bioggio TI.

Im Falle der Später-Gruppe in Chur und der San Vam aus Cornol JU stellte die Kartellbehörde das Verfahren ohne Bussen ein. Mit Ausnahme von Sanitas Troesch sind alle gebüssten Sanitärgrosshändler Mitglieder des Branchenverbandes, der als Plattform für den Abschluss der Abreden diente.

Die Grosshändler und der Branchenverband, die zusammen rund ein Drittel des Bussgeldes berappen müssen, sollen nach dem Weko-Entscheid jeweils zwischen 100’000 CHF und rund 8 Mio zahlen.

Lange Dauer des Kartells verschärft Strafe
Bei der Berechnung der Bussenhöhe profitierten die Kartellmitglieder davon, dass frühere Abklärungen im Markt für Sanitärgrosshandel ohne formelle Untersuchung eingestellt worden waren. Strafverschärfend wirkten sich aber die lange Dauer des Kartells und die wiederholten Handlungen aus. Für einige Unternehmen reduzierte die Weko die Busse, weil diese der Behörde Daten lieferten.

Auf das Kartell aufmerksam geworden war die Weko durch Hinweise aus der Bevölkerung. In der Folge leitete sie 2011 eine Untersuchung ein, in deren Verlauf Hausdurchsuchungen an acht Standorten durchgeführt und 70 Personen befragt worden waren. (Weko/mc/ps)

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