Bern – Das Parlament will die enge Preisbindung von Hotels an Internet-Buchungsplattformen verbieten. Weko-Direktor Rafael Corazza hält das für etwas übereilt. Ob solche Bestpreis-Garantien wettbewerbsrechtlich verboten werden müssten, sei keineswegs sicher, sagt er.
Diese Frage müsse die Politik sich allerdings nicht stellen. Diese brauche nur Mehrheiten, sagte der Direktor der Wettbewerbskommission (Weko) in einem Interview, das die «Neue Zürcher Zeitung» am Donnerstag publizierte.
Das Parlament hatte den Bundesrat in der Herbstsession beauftragt, die sogenannte enge Preisparität für Hotels auf Buchungsplattformen zu verbieten. Die Branche soll demnach auf den eigenen Webseiten günstigere Übernachtungen anbieten dürfen als auf den Online-Buchungsplattformen.
Weko-Direktor Corazza sagte im Interview, seine Behörde habe bereits vor dem Parlamentsbeschluss den Schutz der Hotels verstärkt. Sie untersuchte nämlich die weite Bestpreis-Garantie, welche die Buchungsplattformen den Hotels vorschreiben wollten. Die Untersuchung endete mit einem Verbot solcher Vertragsklauseln.
Spatz in der Hand
Demnach dürfen Beherbergungsbetriebe nun auf anderen Buchungsplattformen, am Telefon und der Laufkundschaft tiefere Preise anbieten. Da gleichzeitig die enge Preisparität aufkam, stand die Weko gemäss Corazza beim Entscheid 2015 vor den Alternativen, die weite Preisparität zu verbieten oder die Untersuchung auf die enge auszuweiten.
Weil das Jahre gedauert und zu Rekursen geführt hätte, verbot die Weko zunächst einmal die weite Preisparität. So hätten die Hotels wenigsten den Spatz in der Hand gehabt, sagte Corazza.
Die enge Preisbindung hätte man vorerst nicht untersucht, weil man auf die EU gewartet habe und zuerst Erfahrungen machen wollte. Dann habe die Weko die Untersuchung sein lassen, weil die Politik die Sache an die Hand nahm. Die Gesetzgebung sei nun ganz am Anfang. Immerhin hätten die Hotels bis zu deren Abschluss den Spatz der Weko.
Corazza versteht darum die Ungeduld der Politiker nicht. Die Wettbewerbshüter seien den Verträgen der Buchungsplattformen bereits nachgegangen, bevor sie auf dem politischen Radar auftauchten.
Vorteile für die Konsumenten
Allgemein seien Buchungsplattformen für die Konsumenten ein Riesenfortschritt und durchaus auch ein Wettbewerbsvorteil. Corazza fragte, wie kleinere Hotels sonst an Kunden etwa aus China herankommen wollten.
Auch in der Diskussion um Uber plädierte Corazza dafür, nicht alles negativ zu sehen. Man müsse nicht bei jeden neuen Phänomen gleich nach einer Regulierung schreien. Klar seien gleiche Rahmenbedingungen für alle das Ziel.
Aber nicht alles lasse sich in ein Korsett zwängen, das vielleicht schon veraltet ist. Mit einem GPS seien etwa genaue Ortskenntnisse für Taxichauffeure nicht mehr nötig. Das müssten die Behörden also auch nicht mehr prüfen.
Der Markteintritt von Uber bringe auch Vorteile. Die Preise würden tendenziell sinken. Dank günstigerer Preise könnten sich mehr Leute ein Taxi leisten, der Markt weite sich aus. Überhaupt fänden die Märkte vielleicht eine Lösung, bevor der Staat eingreifen könne. (awp/mc/ps)