Bern – Die Wettbewerbskommission hat am 13. März eine Untersuchung gegen die Bucher-Landtechnik AG sowie deren konzernmässig verbundene Gesellschaften wegen möglicherweise unzulässigen Wettbewerbsabreden beim Vertrieb von Ersatzteilen für Traktoren der Marken New-Holland, Case IH und Steyr eröffnet. Bei der Bucher-Landtechnik AG wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt.
Im Zentrum der Untersuchung stehen Anhaltspunkte, dass die Bucher-Landtechnik AG mit der Bindung des Bezugs von Ersatzteilen für Traktoren an den Verkauf von Traktoren der entsprechenden Marken Parallelimporte verhindert. Zudem bestehen auch Anhaltspunkte dafür, dass die Bucher-Landtechnik AG ihren Wiederverkäufern Beschränkungen des geografischen Absatzgebietes für den Weiterverkauf auferlegt, schreibt die Weko in einer Mitteilung. In der Untersuchung wird geprüft, ob die Bucher-Landtechnik AG und deren konzernmässig verbundene Unternehmen tatsächlich unzulässige Wettbewerbsabreden im genannten Sinne getroffen haben.
Bucher bestätigte in einer Mitteilung, dass am 14. März aufgrund einer Anzeige eine Durchsuchung der Räumlichkeiten von Bucher Landtechnik in Niederweningen durchgeführt worden sei. Die Bucher Industries AG kooperiere mit der Weko und sei bestreibt, vollumfänglich zur Aufklärung der Sachlage beizutragen, heisst es weiter. (mc/pg)