Weko genehmigt Hafenterminal Gateway Basel Nord

Projekt Gateway Basel Nord mit dem trimodalen Anschluss (rot und blau eingefäbt). (Bild: Gateway Basel Nord)

Bern – Die Wettbewerbskommission (Weko) erhebt keine Einwände gegen das Joint Venture der drei Unternehmen SBB, Hupac und Rhenus für das geplante grosse Hafenterminal Gateway Basel Nord (GBN). Das GBN könne zwar den wirksamen Wettbewerb teilweise beseitigen, verbessere aber die Wettbewerbsverhältnisse im Gütertransport auf der Schiene.

SBB Cargo bewegt Güter auf der Schiene, Hupac ist Operateurin für kombinierten Verkehr auf der Schiene und die zu Rethmann gehörende Rhenus bewegt Container. Alle drei betreiben schon Umschlagsanlagen. Mit dem neuen Gateway wollen sie eine neue Drehscheibe schaffen, die Strasse und Schiene im Endausbau mit der Rheinschifffahrt verbindet.

Die Weko habe dieses Vorhaben eingehend geprüft, teilte sie am Donnerstag mit. Zwar vermöge das erste schweizerische Grossterminal mit Gateway-Funktion den wirksamen Wettbewerb beim Umschlag von Containern, Wechselbehältern und Sattelaufliegern im Import- und Exportverkehr zu beseitigen. Dies betreffe namentlich den Umschlag auf der Schiene sowie den Umschlag vom Schiff auf die Schiene.

Jedoch führe GBN auch zu substanziellen Kosten- und Zeiteinsparungen im kombinierten Verkehr. Mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben für einen diskriminierungsfreien Zugang zu GBN und die weiteren Auflagen des Bundesamts für Verkehr geht die Weko davon aus, dass sich dank GBN der Wettbewerb im Import- und Exportverkehr auf der Schiene zum Teil verbessert.

Diese Vorteile würden die Nachteile der marktbeherrschenden Stellung von GBN im Bereich Umschlagsleistungen überwiegen, hält die Weko fest.

GBN: Entscheid schafft Klarheit
Die Betreibergesellschaft GBN begrüsst den Entscheid der Weko. Er schaffe Klarheit und sei eine der wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung, hiess es in einer Stellungnahme.

Die Betreibergesellschaft begrüsst zudem die Auflagen des Bundesamts für Verkehr zur Diskriminierungsfreiheit und werde das Gateway danach betreiben. Als nächster Meilenstein wird die Baugenehmigung im Verlauf der nächsten Monate erwartet. Sollte diese noch im laufenden Jahr erteilt werden, rechnet das Unternehmen mit einer Inbetriebnahme im Jahr 2021.

Dennoch unzufrieden mit dem OK der Weko ist die Wirtschaftskammer Baselland: Per Communiqué beklagte dieser Verband am Donnerstag – vor dem Hintergrund einer vom GBN konkurrenzierten Baselbieter Containerfirma – «ungleiche Spiesse» und ein «staatliches Monopol im bisher freien Markt». Hinter dem Gateway-Projekt stehen hingegen die Handelskammer beider Basel und der baselstädtische Gewerbeverband.

Das Terminal hat nach der Weko noch andere Hürden vor sich. Der Bund soll bis Ende Jahr das Plangenehmigungsverfahren für den Bau abschliessen. In Basel-Stadt muss zudem das Parlament noch über einen Kantonsbetrag von 115 Millionen Franken für die zweite Etappe mit dem Hafenbecken entscheiden – 40 Millionen sollen bei einem Kantons-Ja vom Bund fliessen.

Naturschutz-Fragen offen
Ein Thema sind ökologische Ausgleichsmassnahmen: 30 Jahre als Brache haben aus dem früheren Güterbahnareal ein geschütztes Naturobjekt mit diversen bedrohten Arten werden lassen. Laut Pro Natura sind Teile im «Inventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TWW)», das die schweizweit wertvollsten solcher Lebensräume schützt.

Allein die Grösse macht Realersatz im Stadtkanton sehr schwierig. Widerstand bereits angekündigt hat Pro Natura; der WWF hat noch nicht Position bezogen. Für die zweite Projektphase, das dritte Hafenbecken, arbeiten die Rheinhäfen derzeit erst das Ersatzflächenkonzept aus, das zur Projekteingabe beim Bund gehört.

Zwischen Verkehrsnutzen und Naturschutz wird die Bewilligungsinstanz abwägen müssen, gegebenenfalls folgen danach noch Gerichte. Das Bauprojekt wird beim Bund erst nach der Zusage des Kantons zu dessen Mitfinanzierung eingereicht, wie das baselstädtische Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt festhält.

Das dritte Hafenbecken wird im Übrigen nötig, weil Basel-Stadt das Rheinufer samt dem heutigen Westquai vor dem Hafenbecken 1 für attraktivere Nutzungen als Hafenwirtschaft freimachen will.

https://www.gateway-baselnord.com/wp-content/uploads/2016/03/faktenblatt-d.pdf

GBN

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