Weko-Präsident Vincent Martenet. (Foto: Weko)
Bern – Die Wettbewerbskommission (Weko) will nicht nur Kartelle aufdecken und sanktionieren, sondern auch mit Information und Beratung den Wettbewerb fördern. Der Fokus liegt dabei auf der Schulung und Sensibilisierung von Vergabestellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden.
Mit Blick auf die im September 2014 im Parlament gescheiterte Revision des Kartellgesetzes spricht die Wettbewerbskommission (Weko) von einer “verpassten Möglichkeit”. Denn damit seien auch Punkte vom Tisch gewischt worden, die Reformbedarf aufzeigen würden und in der Evaluation nicht umstritten gewesen seien: So die Verbesserung der Zusammenschlusskontrolle, des Kartellzivilrechts, des Widerspruchsverfahrens und des Verfahrens im allgemeinen.
Das Scheitern ist aber aus Sicht der Weko trotzdem keine “Hiobsbotschaft”, erklärte die Behörde am Donnerstag anlässlich der Jahresmedienkonferenz in Bern. Dies, insofern das geltende Kartellgesetz die nötigen Instrumente zur Aufdeckung und Vermeidung von Wettbewerbsbeschränkungen enthalte und die Wettbewerbsbehörden grundsätzlich gut funktionierten. Die Kartellämter würden also auch weiterhin ihren gesetzlichen Auftrag mit Entscheiden und “gezielter Advocacy” erfüllen.
Diese sogenannte Advocacy-Tätigkeit stand am Donnerstag an der Jahresmedienkonferenz in Bern klar im Mittelpunkt. Als «Fürsprecherin des Wettbewerbs» will die Weko erreichen, dass Behörden und Unternehmen gar nicht erst gegen das Kartellrecht verstossen.
Als wichtigstes Instrument dafür sieht Weko-Direktor Raffael Corazza die Veröffentlichung von Entscheiden und Urteilen. Diese soll eine präventive Wirkung haben und den anderen Wettbewerbern als Anhaltspunkt für den gesetzlichen Spielraum dienen. Mit ihren 93 Medienmitteilungen im vergangenen Jahr gehöre die Weko zu den offensten Behörden der Bundesverwaltung, so Corazza.
Weko als Beraterin
Als zweites wichtiges Instrument nannte der Weko-Direktor die Beratertätigkeit der Wettbewerbsbehörde. Insbesondere im Submissionswesen, also der Ausschreibung öffentlicher Aufträge, habe diese Dienstleistung viel bewirkt.
Bis vor wenigen Jahren war es gemäss Corazza gang und gäbe, dass lokale Politiker Aufträge an ortsansässige Firmen vergaben. Zwar stünden die Politiker auch heute noch unter Druck der lokalen Bevölkerung. Durch die Aufklärungsarbeit vor Ort könne die Weko die betroffenen Personen aber etwas aus der Schusslinie nehmen.
Durch die Beratertätigkeit habe die Sensibilität bei lokalen Stellen in den letzten Jahren markant zugenommen, bilanzierte Corazza. So kämen die Stellen vermehrt direkt auf die Weko zu um diese in den Vergabeprozess einzubinden. Allein im vergangenen Jahr führte die Weko 167 gebührenpflichtige Beratungen durch.
Revision des Beschaffungsrechts
Dass die Weko an ihrer Jahresmedienkonferenz vor allem ihre Advocacy-Tätigkeit betonte, muss vor dem Hintergrund der geplanten Revision des Beschaffungsrechts gesehen werden. Die Weko befürchtet nämlich schon länger, dass die Revision ihre Aufsicht über das kantonale und kommunale Beschaffungswesen schwächen würde.
Denn künftig soll das Beschwerderecht nicht mehr im Bundesrecht verankert sein, sondern in der Interkantonalen Vereinbarung. Und gemäss Entwurf wäre neben der Weko neu auch das Interkantonale Organ zu Beschwerden berechtigt.
Die Weko stört sich zudem daran, dass Firmen gegen Beschaffungen in Kantonen und Gemeinden künftig nur noch Beschwerde führen könnten, wenn der Auftrag einen Wert von mindestens 150’000 CHF hat. Sie verlangt eine Schwelle bei 50’000 CHF, damit auch Unternehmen, die Kleinaufträge ausführen, über Rechtsschutz verfügen.
Kampf gegen Kartelle und Marktbeobachtung
Unbestritten bleibt aber auch nach der Revision des Beschaffungsrechts die Kernaufgabe der Weko – die Durchsetzung des Kartellrechts. Die Priorität der Behörde liegt dabei auf dem Kampf gegen harte horizontale Kartelle, sowie Marktabschottungen.
Als Lehrbuchfall eines harten horizontalen Kartells bezeichnete Weko-Präsident Vincent Martenet den Fall von indirekten Preisabsprachen unter fünf Schweizer Händlern von Türprodukten. Diese trafen sich im Zeitraum von 2002 bis 2007 jährlich, um Mindestmargen beim Verkauf von Türfallen, Schlössern und Scharnieren zu vereinbaren.
Mitte November 2014 schloss die Weko die Untersuchung ab und sprach gegen die Händler Sanktionen über je 185’000 CHF aus. Sie kam zum Schluss dass jegliche Vereinbarung, welche direkt oder indirekt die Verkaufspreise beeinflusst kartellrechtlich problematisch ist.
Einen prominenten Fall kam im vergangenen Jahr im Bereich Marktabschottungen zum Abschluss. Gemäss Weko bestand zwischen der Herstellerin von Kaffeemaschinen Jura und ihren Vertriebspartnern eine Vereinbarung über den Verzicht auf Online-Handel.
Die Behörde kam zum Schluss, dass der Online-Handel ein wichtiges Element zur Förderung des Wettbewerbs ist und grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden darf. Weil sich Jura im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung dazu verpflichtete den Vertriebspartnern den Online-Verkauf der Kaffeemaschinen prinzipiell zu gestatten, sprach die Weko in diesem Fall keine Sanktionen aus.
Die Schweizerische Depeschenagentur SDA wurde hingegen mit 1,88 Mio CHF gebüsst. Mit ihrem Entscheid gegen die SDA habe die Weko aufgezeigt, dass marktbeherrschende Unternehmen ihren Konkurrenten Märkte nicht mit Exklusivverträgen und gezielter Diskriminierung verschliessen dürfen. Die Schweizerische Depeschenagentur hält 50% an der AWP Finanznachrichten AG.
Insgesamt liefen im vergangenen Jahr 21 Untersuchungen der Wettbewerbskommission. Neu eröffnet wurden allerdings nur zwei, der Rest betrifft Übernahmen aus dem Vorjahr. Sechs Verfahren brachte die Weko 2014 zum Abschluss, wovon drei mit Sanktionen verbunden waren. (awp/mc/ps)