Bern – Der Marktzugang für ausserkantonale Unternehmen und Selbstständigerwerbende ist in den Kantonen Bern, Waadt und Tessin immer noch durch Regulierungen behindert. Dies zeigt eine Untersuchung der Wettbewerbskommission (Weko). Sie empfiehlt den Kantonen, die Verfahren mit dem Binnenmarktgesetz in Einklang zu bringen.
Das eidgenössische Binnenmarktgesetz gewährleistet, dass Unternehmen und Selbstständigerwerbende, die in einem Kanton über eine Zulassungsbewilligung verfügen, ihre Erwerbstätigkeit in der ganzen Schweiz ausüben können.
In den Kantonen Bern, Waadt und Tessin ist dies aber nicht immer der Fall, wie die Weko in einer am Montag publizierten Untersuchung festhält. Unterschiedliche Regulierungen führten zu Beschränkungen des Marktzugangs und behinderten den Kantonswechsel oder die schweizweite Ausübung der Tätigkeiten.
Erschwert wird der Marktzugang für Sicherheitsdienste, das Gastgewerbe, Kinderbetreuung, Handwerker, Architekten, Ingenieure und für Treuhänder. Gut funktioniert die interkantonale Freizügigkeit dagegen bei Gesundheitsberufen.
Empfehlungen
Die Weko hat den betroffenen Kantonen Empfehlungen gemacht, wie das Zulassungsverfahren für ausserkantonale Unternehmen konform ausgestaltet werden kann. Die Empfehlungen sind für die Kantone nicht rechtsverbindlich. Gegen konkrete Entscheide zur Zulassung durch die Kantone können die Weko und Betroffene bereits heute Beschwerde erheben. (awp/mc/ps)