Bern – Die Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gegen ein international tätiges Pharmaunternehmen wegen möglichem Missbrauch der relativen Marktmacht eröffnet. Dieses soll einem Schweizer Grossisten den Bezug von Produkten zu günstigeren Konditionen im Ausland verweigert haben.
Dies könnte ein Verstoss gegen das Kartellgesetz sein, wie die Weko am Dienstag mitteilte. Betroffen seien Produkte wie Trink- und Sondennahrung.
Auf Anfrage teilte die Weko mit, Namen der betroffenen Firmen würden vorerst nicht genannt. In zwei Wochen werde das mutmasslich gegen das Kartellgesetz verstossende Pharmaunternehmen im Handelsamtsblatt genannt.
Relativ marktmächtig
Konkret untersucht die Weko, ob das Pharmaunternehmen gegenüber dem Schweizer Grosshändler relativ marktmächtig ist und damit seine Position missbraucht.
Seit Jahresbeginn wendet die Weko die neuen Vorschriften über die relative Marktmacht an. Relativ marktmächtig ist demnach ein Unternehmen, wenn andere Firmen bei Angebot oder Nachfrage einer Ware oder Dienstleistung so von ihm abhängig sind, dass keine ausreichenden und zumutbaren Ausweichmöglichkeiten bestehen.
Diese neuen Bestimmungen im Kartellgesetz dienen namentlich dem Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Sie gehen auf die Fair-Preis-Initiative zurück und bilden den direkten Gegenvorschlag zum Volksbegehren. Die Initianten zogen das Begehren aufgrund der Gesetzesänderung zurück. (awp/mc/ps)